BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 18

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Bei uns nicht legale Methoden, die seitens der US-Konzerne als technische oder nichttarifäre Handelshemmnisse gesehen werden, sollen derzeit aktuell noch in die Verhandlungen eingebracht werden, sei es – die Worte sind ohnehin schon sehr oft bemüht worden – im Energiesektor das Fracking, seien es Förderungen für erneuer­bare Energien, die ebenso den Klimaschutz betreffen wie Energieeffizienzvorschriften für Geräte oder Emissionsgrenzwerte für Autos, die in den USA sehr, sehr viel weniger streng sind als bei uns. Die Grenzwerte für chemische und toxische Belastungen sind in den USA generell sehr viel höher angesetzt, zum Beispiel bei Bisphenol A oder bei Weichmachern.

Weitere Beispiele sind die Land- und Rohstoffnutzung, die Liberalisierung von Wassermärkten, die durch das Freihandelsabkommen NAFTA in Südamerika jetzt schon seit Jahren stattfinden, sei es der Bereich Landwirtschaft, wo die Agroindustrie für das Ende der Gentechnikfreiheit schon in den Startlöchern scharrt, Lebensmittel­sicherheit und -kennzeichnung. Ich möchte hier nicht das Chlorhühnchen zitieren, weil es schon so oft zitiert worden ist, aber es stimmt einfach. In der Fleischproduktion – Stichwort: Hormonfleisch –, in der Fleischverarbeitung, aber auch bei der Fleisch­beschau und generell bei der Lebensmittelkennzeichnung sind die US-Standards sehr, sehr viel niedriger angesetzt als die europäischen.

Wie meine Vorrednerin schon bemerkt hat: Auch wir glauben nicht, dass die Amerikaner strengere europäische Richtlinien einfach so 1 : 1übernehmen und sagen: Na gut, machen wir das halt!, wir befürchten, dass es, durch die Wirtschaftslobbys gepusht, zu einer Nivellierung nach unten kommt, dass also jeweils das für die Wirt­schaft schlechtere Recht aufgeweicht wird, dass die hohen Umwelt- und Sozial­standards der EU aufgeweicht werden ebenso wie die strengeren Finanzstandards der USA zugunsten der laxeren Vorschriften in der EU.

Eine der größten Gefahren sehen wir im völlig unterschiedlichen Zugang von EU und USA betreffend die Regulierung: In der EU herrscht das Vorsorgeprinzip, das heißt, dass der Nachweis der Sicherheit, das Ausschließen von Folgewirkungen bei der Zulassung und bei der Einführung von Produkten und Technologien von den Unternehmen, die das Produkt, Lebensmittel oder die Technologie auf den Markt bringen wollen, erbracht werden muss, es ist also eine Bringschuld der Unternehmen.

In den USA ist die Herangehensweise genau umgekehrt: Es wird nach der soge­nannten sound science agiert, das ist frei übersetzt: „nach einer vertieften wissen­schaftlichen Erkenntnis“. Das heißt, dass ein Produkt oder eine Technologie erst dann vom Markt genommen wird, wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass ein direkter Zusammenhang zwischen Produkt und Schädigung von Gesundheit oder Umwelt bewiesen wird. Der Nachweis der Sicherheit von Produkten liegt also nicht bei den Unternehmen, die die neuen Produkte, Lebensmittel, Technologien einführen wollen, sondern es ist eine Bringschuld der Kritiker, also eine Bringschuld der Behörden, der BürgerInnen, AnrainerInnen, der NGOs und Bürgerinitiativen.

Zum Beispiel – ich erkläre es jetzt einmal betreffend Fracking – würde das bedeuten, dass in der EU vorher nachgewiesen werden muss, dass keine Gefahr für Mensch und Umwelt besteht, in den USA darf man so lange Chemikalien in Boden und Grundwasser pumpen, bis eindeutig nachgewiesen ist, dass das auch wirklich Gesundheit und Umwelt schädigt.

Das betrifft nicht nur das Beispiel Fracking, aber bei solchen neuen Technologien, wo wir die Risiken nicht abschätzen können, sind bis dahin vielleicht schon Schäden entstanden, die irreversibel sind.

Ein weiterer kritischer Punkt, der schon einige Male angesprochen worden ist, ist das Investitionsschutzabkommen, in dem ausländische Unternehmen die Möglichkeit


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