BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 19

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erhalten, Staaten vor undemokratischen Schiedsgerichten ohne Instanzenzug zu ver­klagen, wenn sie der Meinung sind, dass aufgrund von Änderungen in Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitsschutzstandards ihre erwarteten künftigen Gewinne ge­schmälert werden. Gerade als Tirolerin wohne ich ja mitten in einem Luftsanie­rungs­gebiet, und gerade wenn da im Bereich Luftreinhaltung schärfere Maßnahmen kommen, ist das zum Beispiel ein Punkt, wo wir uns auf Klagen einstellen könnten.

Das ist wiederum ein Punkt, den nicht nur wir Grüne so sehen. Es hat immer mehr Proteste gegen dieses Investitionsschutzabkommen, also ISDS, gegeben, und die Europäische Kommission hat die Verhandlungen zu diesem Kapitel aufgrund dieser Proteste jetzt bis Juni ausgesetzt.

Die EU-Kommission und die USA versprechen Wachstum und Arbeitsplätze durch noch mehr Handel und Investitionen zwischen den USA und der EU. Das finden wir Grüne natürlich auch sehr wichtig, wenn es denn auch eintrifft. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Im Moment schaut es aber eher nicht danach aus. Eine Studie – ich habe ein bisschen andere Zahlen als Frau Mühlwerth –, die von der Europäischen Kommission selbst beauftragt wurde, um das Wachstumspotenzial durch das Freihan­dels­abkommen einzuschätzen, kommt auf ein geschätztes Bruttoinlandsprodukt-Wachstum von 0,5 Prozent in zehn Jahren, also gerade einmal 0,05 Prozent pro Jahr. Das erscheint mir jetzt ein bisschen viel Lärm um nichts oder um wenig.

Aber prinzipiell freuen wir uns ja über Wachstum und Arbeitsplätze, wenn rechtlich verbindlich in einem Freihandelsvertrag abgesichert ist, dass es keine Investitions­schutzabkommen mit Schiedsgerichten ohne Instanzenzug gibt, wenn wirklich rechtlich verbindlich abgesichert ist, dass alles, was gerade vorhin auch schon vollmundig versprochen worden ist – dass Klima- und Umweltschutzstandards, KonsumentInnen-, Gesundheitsstandards, Sozialstandards, Arbeitsrechte keinesfalls abgesenkt oder ausgehöhlt werden dürfen, sondern ganz im Gegenteil gemeinsam weiterentwickelt werden –, eingehalten wird.

Weiters muss bei Zulassung von Technologien, Produkten und Lebensmitteln das Vorsorge- und Verursacherprinzip auf alle Fälle zur Anwendung kommen, also unser besseres EU-Prinzip muss zur Anwendung kommen. Gerade bei den sehr umstrittenen Produkten wie Hormon- und Klonfleisch oder bei gentechnisch veränderten Pflanzen, bei Pestizideinsätzen, bei Pestizidrückständen bei Lebensmitteln ist das Vorsorge­prinzip einfach unerlässlich, denn wenn das schon einmal von uns und unseren Kindern konsumiert wird und erst dann Gefahren nachgewiesen werden, kann das schon extremen Schaden angerichtet haben.

Öffentliches Beschaffungswesen ist auch noch ein Punkt, der relativ kritisch gesehen wird, nämlich dass nicht dem billigsten Produkt, sondern dass wirklich Bio-, regionalen und saisonalen Produkten der Vorzug gegeben wird – und nicht billigeren Produkten, die Tausende Kilometer klimaschädigend transportiert worden sind.

Generell ist eine gemeinsame Klimapolitik mit Förderung erneuerbarer Energien und die Reduktion von Subventionen für fossile Energieträger auch ein Punkt, wo die USA einfach sehr weit von europäischen Positionen entfernt stehen. Und wichtig ist auch, dass EU- Mitgliedstaaten weiterhin selbst entscheiden können, ob sie auf ihrem Grund und Boden gentechnisch verändertes Saatgut anbauen wollen; es geht also auch da wieder um die Kennzeichnungspflichten.

Europäische Tierschutzstandards sind auch schon angesprochen worden. Das sind einfach Punkte, wo wir so lange dafür gekämpft haben, dass wir da wirklich gute Standards haben, und da darf auf keinen Fall irgendetwas ausgehöhlt werden, und das muss einfach vorher irgendwo verbindlich festgelegt werden – um nicht im Nachhinein zu sagen: Ja, es wurde leider doch ein bisschen etwas nach unten nivelliert!

 


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