BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 22

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die nicht durch irgendeine Detailbestimmung rechtlicher Natur verhindert werden oder zu so enormen Klagen und womöglich auch Strafzahlungen führen könnten.

Wir sind also auch durch diesen Fall in Deutschland sehr alarmiert. Auch für Österreich gibt es ja diese Investitionsschutzabkommen mit vielen anderen Ländern, mehr als fünfzig an der Zahl; und es hat noch nie eine Klage in Österreich gegeben. Wir sind aber alarmiert, dass diese Klagsmöglichkeit von einigen Konzernen anscheinend als eine Lücke erkannt wurde, um bestimmte Entwicklungen in dem jeweiligen Land zu verhindern. Und weil es so gefährlich ist, dass aus dieser Lücke, die hier entstanden ist, Veränderungen, notwendige, wichtige Veränderungen für das Land verhindert werden könnten, wurden diese Verhandlungen über das Investitionsschutzabkommen ausgesetzt und werden bis Anfang Juli durch Einholen von Stellungnahmen, durch Beratungen, Gutachten und vieles andere neuerlich überprüft.

Es ist auch wichtig, dass man einen Standpunkt überprüft, wenn man sieht, dass etwas ganz anderes passiert, als man vorhatte. Was war der ursprüngliche Sinn des Investitionsschutzabkommens?  In Österreich hat es auch funktioniert, wir sind nie geklagt worden. Der Sinn war, dass ein Unternehmen, auch ein österreichisches Unter­nehmen, das in einem anderen Land investiert, nicht einfach enteignet werden kann, nicht einfach, weil es jemandem politisch gerade passt, ohne rechtsstaatliche Schutz­maßnahmen davongejagt wird. Der Sinn dieses Investitionsschutzabkommens war, für so etwas wie Rechtsstaatlichkeit zu sorgen.

Wenn aber dieser eigentliche Sinn ad absurdum geführt wird und plötzlich die Möglichkeit besteht, Veränderungen zu verhindern, positive Weiterentwicklungen eines Landes zu verhindern, dann würde es ja zum Gegenteil dessen führen, wofür es eigentlich gedacht war und gedacht ist. Daher ist diese Diskussion eine aufwendige und intensive Diskussion.

Wie ist sie zu führen?  Sie ist aus meiner Sicht transparent zu führen. Das heißt nicht, dass es nicht bei Verhandlungen auch immer Verhandlungsunterlagen geben wird, die die Verhandler auch im Interesse der Verhandlung nicht gleich zuerst in der Zeitung publizieren, um sich dann zur Verhandlung zu treffen. Das machen die Sozialpartner ja auch nicht, das ist bei Lohnverhandlungen nicht üblich, das ist auch bei anderen Verhandlungen nicht üblich. (Bundesrat Kneifel: Bei Koalitionsverhandlungen auch nicht!)

Ich nehme auch an, wenn Sie zwischen den Fraktionen etwas besprechen, werden Sie es nicht vorher den anderen zuschicken.

Was in einer Demokratie und in einer gemeinsamen Europäischen Union richtig und notwendig ist, ist, dass die Eckpunkte, wofür man eintritt, auch die Verhandlungs­schritte, was also der andere dazu sagt, politisch transparent sein müssen. Ich denke also nicht, dass es da um jedes Einzeldokument geht, sondern um die politische Transparenz. Die ist zu wenig gewährleistet. Wir wissen zu wenig, wie wir uns als Europäische Union auf diese, wie ich meine jahrelange, Diskussion vorbereiten müssen. Ich glaube nicht, dass das in ein paar Monaten vorbei ist. Ich glaube, dass so etwas zumindest ein, zwei Jahre dauert, wenn nicht sogar länger.

In der Diskussion müssen wir das klarmachen, was Sie auch in den gemeinsamen Erklärungen zum Ausdruck gebracht haben. Österreich in der Europäischen Union, mit der Europäischen Union muss stark genug sein, die Rolle zu spielen, auf die wir zu Recht so großen Wert legen! Wir brauchen die Daseinsvorsorge in unserem Land, also das, was wir die Sicherheit für Wasser, für Energie, für andere Produkte nennen, die Möglichkeit, eigenständige Entscheidungen zum Schutz dieser Daseinsvorsorge zu treffen.

 


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