Durch internationale Arbeitsteilung und Spezialisierung auf Nischenmärkte und Qualitätsprodukte entstehen letzten Endes für alle Handelspartner Wohlstandsgewinne, da jeder ohne Behinderung durch staatliche Einfuhrverbote immer die weltweit günstigsten Produkte erwerben kann. Investitionsschutzvereinbarungen zwischen Staaten und Investoren haben ihre Berechtigung, da ansonsten viele Großinvestitionen in Auslandsmärkte oder auch Entwicklungsländer gar nicht zustande kommen würden.
Investoren haben das Recht, sich gegen politische Länderrisiken und politische Willkür abzusichern. Denken Sie auch daran, was österreichische Unternehmen, die stark in Osteuropa investiert haben, in den letzten Jahren an politischer Willkür erlebt haben, Ungarn et cetera!
Niemals jedoch dürfen Investitionsschutzvereinbarungen und internationale Schiedsgerichte die Rechtsstaatlichkeit gerichtlicher Souveränität und damit die Demokratie völlig aushebeln. Das muss sichergestellt werden.
Aufgabe der EU-Kommission wäre es, die EU-Mitgliedstaaten und -Bürger in transparenter Weise über Verhandlungsziele und Verhandlungsfortschritte zu informieren. Verhandlungen der Großkonzerne und Großbanken unter Ausschluss der Öffentlichkeit ohne Beteiligung der nationalen Parlamente und des EU-Parlaments und damit ohne demokratische Kontrolle sind nicht tolerierbar.
Der Geldmacht der internationalen Investoren muss immer eine gleichwertige demokratische Gegenmacht aus echten Bürgervertretern gegenüberstehen. (Bundesrat Füller: Frank Stronach!)
Vergessen wir nicht, mit TTIP, der Transatlantic Trade and Investment Partnership, wird quasi eine Wirtschafts-NATO errichtet, deren Investitionen und Eigentum durch die militärische NATO beschützt werden.
Wenn Bündnisse weltweit zu mächtig werden, werden sie zur Bedrohung der Weltgemeinschaft, und das kann auch die Freiheit der Bürger gefährden. Wir sprechen hier von einem Wirtschafts- und Militärblock, der 50 Prozent der Weltwirtschaft auf sich vereint. Wir brauchen ein Gleichgewicht der globalen Mächte. Monopole sind nie gut für die Bürger. Die demokratischen Bürgerparlamente müssen immer als Machtregulativ und Machtkontrolle den Kapitalmächten der Großkonzerne und Großbanken gegenüberstehen.
Die angestrebte Harmonisierung von Standards sollte sich nicht an den jeweils niedrigsten Standards der Einzelstaaten, sondern an den qualitativ höchsten Standards orientieren.
Kennzeichnungspflichten für gentechnisch veränderte Lebensmittel, für mit Chlor desinfizierte Nahrungsmittel und unter Einsatz von Wachstumshormonen erzeugtes Fleisch müssen bestehen bleiben.
Die Gasförderung mittels Fracking darf sich nur durchsetzen, wenn sämtliche Umweltrisiken kalkulierbar sind.
Entschädigungszahlungen an Konzerne für Staaten, die aus der Atomenergie aussteigen wollen, dürfen nicht den Steuerzahler belasten und sollte es daher gar nicht geben.
Arbeitnehmerrechte zur Vereinigung und Interessenvertretung via Gewerkschaften müssen bestehen bleiben.
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