Mit den vorliegenden Änderungen des Familienlastenausgleichsgesetzes – das haben wir ebenfalls schon gehört – werden insgesamt 828 Millionen € zusätzlich an Geldleistung zur Verfügung gestellt. Wir wissen schon, dass das nur ein kleines Plus in den Geldtaschen der einzelnen Familien darstellen wird. Es ist auch die Erhöhung für 2016 und 2018 gesichert. Die letzte Valorisierung liegt mehr als zehn Jahre zurück – ich glaube, 1999 hat es eine Erhöhung gegeben –, und daher ist diese Änderung mehr als dringend notwendig.
Die nächste wesentliche Änderung – das haben wir heute noch gar nicht gehört – ist der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder. Dieser wird um 8,4 Prozent erhöht. Ich glaube, gerade Familien mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen haben Ausgaben zu tätigen, die trotz unseres Sozialstaates noch immer sehr erheblich sind. Gerade in diesem Bereich wird daher jeder Euro dringend benötigt, und dieser fließt ganz bestimmt eins zu eins in die Wirtschaft. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)
Begrüßenswert ist auch die Neuerung beim Bezug der Familienbeihilfe für Studierende, dass das ein bisschen stärker an den Alltag der Studierenden angeglichen wurde und eine Verbesserung für die Studieneingangsphase erreicht werden konnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Familienthema ist ein Zukunftsthema, doch leider nimmt die Zahl der Familien stetig ab. Es gibt immer mehr Single-Haushalte in unserem Staat. Und trotz eines relativ hohen Kinderwunsches unserer jüngeren Bevölkerung spiegelt sich dieser leider in der Geburtenstatistik nicht wider. Nur rund 40 Prozent realisieren ihren Wunsch. Ich glaube, dass das nicht nur an der finanziellen Unterstützung liegt, denn ich habe hier im Zusammenhang mit dem „Generation and Gender“-Programm eine Umfrage, aus der Folgendes hervorgeht: Mit der partnerschaftlichen Aufteilung der Kinderbetreuung zufriedene Mütter verwirklichen öfter ihren Kinderwunsch. 68 Prozent verwirklichen ihren Kinderwunsch, wenn sie mit der partnerschaftlichen Hilfe zufrieden sind.– Ich denke, angesichts dessen ist die Väterkarenz sehr wichtig.
Es ist also eine große Herausforderung für uns alle in der Politik, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Spagat zwischen Beruf und Familie zu erleichtern, vielleicht auch eine wirkliche Wahlfreiheit in Bezug auf Familie und Erwerbsleben geben zu können. Die Familien müssen auch weiterhin finanziell und strukturell unterstützt werden.
Die Familie ist eine wichtige soziale Einheit und ein Grundelement unserer gesellschaftlichen Entwicklung. Am heutigen Internationalen Tag der Familie sollten wir uns Gedanken über die Familie und deren Bedeutung, aber vor allem über ihre Zukunft machen. Und ich denke, die Abschaffung des 1. Mai und dafür die Einführung des 15. Mai als gesetzlichen Feiertag wird den Familien nicht wirklich helfen.
Frau Minister, bitte nicht böse sein: Sie haben geschrieben, der 1. Mai sei ein Relikt aus der Vergangenheit. Wenn man sich die Feiertage anschaut, haben sie alle einen geschichtlichen oder einen kirchlichen Hintergrund – und das war eben vor längerer Zeit und nicht gerade erst vorgestern.
Der 1. Mai ist ein Tag – wie Sie es nennen: ein „Relikt“ – aus der Vergangenheit. Er wird seit 124 Jahren als Tag der Arbeit begangen und ist untrennbar mit den wichtigsten sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Errungenschaften der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden. Dies ist meiner Ansicht nach heute wichtiger denn je. Der 1. Mai ist ein Kampftag für die geregelte Arbeitszeit, für gerechte Löhne, für die soziale Absicherung und die Gleichstellung der Frauen im Beruf – eben gleicher Lohn für gleiche Arbeit –, und ich denke mir, das sind wohl Forderungen, die gerade zum Wohle der Familie gelten müssen.
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