BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 50

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In diesem Sinne noch ein herzliches Dankeschön der Frau Bundesminister für das Auf-den-Weg-Bringen dieses Gesetzes und ein Dank auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unsere Fraktion wird diesem Gesetz natürlich gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.32


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Köberl. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.32.19

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Den Vordebatten war ja schon zu entnehmen, dass wir uns alle einig darüber sind, dass die Familie ein sehr wichtiger Teil unserer Gesellschaft ist.

Ganz so einig, glaube ich, sind wir uns schon nicht mehr, wenn es um die Definition der Familie geht. Wikipedia schreibt diesbezüglich, „Familie“ kommt aus dem lateini­schen „familia“, heißt „Hausgemeinschaft“ und „bezeichnet soziologisch eine durch Partnerschaft, Heirat, Lebenspartnerschaft, Adoption oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft, im westlichen Kulturraum meist aus Eltern oder Erziehungs­berech­tigten sowie Kindern bestehend, gelegentlich durch weitere, mitunter auch im gleichen Haushalt lebende Verwandte oder Lebensgefährten erweitert. Die Familie ist demnach eine engere Verwandtschaftsgruppe“.

Im herkömmlichen Sinne verstehen wir unter Familie immer Vater, Mutter und Kind. Dieser Familienbegriff hat sich im Laufe der Zeit aber sehr verändert. War es in früheren Zeiten, besonders auf dem Land, etwa auf Bauernhöfen, üblich, dass neben Vater, Mutter und Kind auch noch die Großeltern und womöglich auch noch Tanten und Onkel im selben Haushalt lebten, so gibt es heute eine Buntheit an Familien­konstellationen. Es gibt viele alleinerziehende Frauen oder auch Männer mit Kindern. Es gibt auch Paare ohne Kinder. Es gibt Frau und Frau mit Kind. Es gibt Patchwork-Familien. Es sollte auch Mann und Mann mit Kind geben. Und das Zusammenleben in der Familie – ganz egal, ob mit oder ohne Kinder – hat sich verändert, ob wir hier das wollen oder nicht.

Und ich denke, genau das ist die Herausforderung der Familienpolitik: Rahmen­bedin­gungen zu schaffen und diese an die Bedürfnisse dieser Familien anzupassen und weiterzuentwickeln.

Familien brauchen – das haben wir ja schon gehört – einen ausgewogenen Mix an Geldleistungen und Sachleistungen. Sachleistungen, wie der weitere quantitative und qualitative Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, sind notwendig, um unsere Familien zu unterstützen und vor allem um Beruf und Familie vereinbar zu machen.

Eine wesentliche Säule – auch das haben wir schon gehört – ist in Österreich die Familienbeihilfe, die es bereits seit fast 60 Jahren gibt. Es handelt sich dabei um eine direkte Transferleistung, also eine Geldleistung an Anspruchsberechtigte, mit der die Kosten der Eltern, die ihnen aus ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern ent­stehen, ausgeglichen werden sollen.

Seit dem Bestehen der Familienbeihilfe wird sie immer wieder weiterentwickelt. Eine Änderung erfolgte zum Beispiel 1992 dahin gehend, dass die Auszahlung auch direkt an die Mütter erfolgen kann – bis dahin war die Auszahlung an das Familienoberhaupt, an den Vater, zu leisten. Heute erfolgen 80 Prozent der Auszahlungen an die Mütter.

Es gab also viele Verbesserungen und Änderungen, und dadurch ist das Gesetz etwas kompliziert und wenig transparent geworden. Durch den heutigen Beschluss werden wir das ein bisschen bereinigen.

 


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