BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 84

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Aber, wie eigentlich zu erwarten war – und das möchte ich damit zum Ausdruck bringen –, es gab noch kein einziges Problem. Es ist so, dass alle Fälle, um die es hier geht, im Wesentlichen Fälle der sogenannten Fachaufsicht sind, in denen man einfach etwas tun muss, wenn irgendwo ein junger Staatsanwalt einen Fehler macht, der sich eigentlich für jeden von uns Staatsbürgern auch einmal fatal auswirken kann. Da muss man oft eingreifen. Wenn man sich das näher anschaut, kann man sagen, es geht um wirklich durchaus normale, einfache Fälle, in denen man den Behörden einfach konkret sagen muss: Bitte, macht euch da ein bissel mehr Mühe, so geht es nicht! Es geht niemals darum, dass einmal der Fall aufgetreten wäre, in dem es darum gegangen wäre oder gehen würde, irgendein Verfahren abzudrehen oder abzuwürgen, überhaupt nicht.

Worum es wirklich geht – und genau so habe ich es auch immer gesehen –, ist das Vertrauen in die Justiz. Das ist eigentlich das Entscheidende. Ich komme mir bei diesen Diskussionen über das Weisungsrecht oft vor wie beim Schattenboxen, man kämpft gegen einen Schatten. Der Schatten ist die böse Weisung, die es eigentlich im Normalfall nicht gibt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie so etwas denkbar wäre, ganz ehrlich. In Wahrheit ist so etwas völlig undenkbar. Wenn ich auch nur versuchen würde, in irgendein Verfahren einzugreifen, dann wäre das wahrscheinlich am nächs­ten Tag in irgendeiner Form publik, im äußersten Fall über die Whistleblower-Hotline oder was auch immer, und ich hätte zu Recht ein Strafverfahren am Hals. Das ist undenkbar, dass es wirklich unsachliche Weisungen gibt. Aber – und das genügt für mich, um hier etwas tun zu wollen – das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz ist beeinträchtigt durch die Vorstellung: Es könnte etwas sein, es könnte so etwas geben, der Minister hat das Recht, irgendwo einzugreifen.

Allein das macht es notwendig, sich Gedanken darüber zu machen, wie man vielleicht Besseres schaffen kann als das jetzige Weisungsrecht, die jetzige Regelung. Die Expertengruppe, die daran arbeitet, die im Übrigen nichts zu tun hat mit dem Weisenrat, der schon seit Jänner arbeitet und wirklich problemlos arbeitet – es waren schon 15, 16 Fälle dort, die problemlos erledigt wurden –, diese Expertengruppe schaut sich jetzt an, welche legistischen Möglichkeiten es als Alternative zum jetzigen Weisungsrecht gibt. Nur – aber wem sage ich das, Ihnen ist das ja allen klar –, eine substanzielle Änderung des Weisungsrechts würde ein Verfassungsgesetz voraus­setzen, es würde eine Verfassungsmehrheit dafür brauchen. Wir werden sehen, ob das jetzt rein realpolitisch möglich ist. Wenn nicht, und das möchte ich schon auch gleich hier durchaus festhalten, dann würde ich schon versuchen, das eine oder andere, was einfachgesetzlich möglich ist im Interesse der Stärkung des Vertrauens in die Justiz, für die ich mich auch verantwortlich fühle, noch zu überlegen, eben in Anlehnung an den Weisenrat, denn seit es diesen gibt und die berichtspflichtigen Akten über den Weisenrat laufen, gibt es, glaube ich, auch nicht wirklich Zweifel mehr daran, dass das tatsächlich so gehandhabt wird, dass man absolut darauf vertrauen kann, dass rein sachliche Entscheidungen getroffen werden und nichts anderes.

Dass dieser Weisenrat und darauf aufbauend vielleicht noch die eine oder andere zusätzliche Maßnahme dazu dienen könnten, auf einfachgesetzlicher Ebene das Vertrauen in die Justiz weiter zu stärken, kann ich mir durchaus vorstellen.

Zum jetzigen Zeitpunkt möchte ich schon einmal sagen, dieser Bericht über die Wei­sungen wird Ihnen zeigen, dass es derzeit nicht wirklich Thema ist, dass man mit Weisungen Probleme hätte. Aber alles, was der Stärkung des Vertrauens der Bevöl­kerung in die Justiz dient, ist mir recht. So gesehen bin ich froh darüber, dass wir den Weisenrat installiert haben, dass er gut funktioniert und auch rasch arbeitet. Ich denke, dass das auf jeden Fall etwas ist, was man auch in Zukunft weiter verfolgen sollte.

 


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