BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 83

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Aber wenn man das zum Beispiel mit einer Zweidrittelmehrheit löst, indem es eben einen Generalstaatsanwalt oder eine Generalstaatsanwältin gibt, die von zwei Dritteln der Mitglieder des Parlaments gewählt wird, dann ist das schon einmal eine partei­unabhängigere Sache; denn eine Zweidrittelmehrheit bringt eine Partei – außer in Ungarn, leider – niemand zusammen. Das ist aus meiner Sicht ganz wichtig.

Warum das so ein Problem ist? Weil Weisungen eines Justizministers oder einer Justizministerin auch für die Behörde zur Korruptionsbekämpfung gelten. Und das ist natürlich ein Problem, denn in dem Augenblick, wo es um Korruptionsbekämpfung geht, geht es fast immer auch um politische Mandatare oder Mandatarinnen oder politisch aktive Menschen, ganz egal, wo. Das kann eine kleine Korruption irgendwo auf Gemeindeebene oder gar eine Megakorruption auf Europaebene sein.

Deswegen müssen wir wirklich ganz intensiv darüber nachdenken, wie wir in Zukunft mit den Weisungen umgehen wollen. Wir Grünen sind ganz klar für einen/eine – wie immer man sie auch nennen möchte – Generalstaatsanwalt/-anwältin oder Bundes­staats­anwalt/-anwältin, der oder die die Weisungen erteilen kann und – aber nicht nur das, und da kommen wir auch wieder auf das Gefüge Legislative-Exekutive-Judikative zurück – auch kontrolliert werden muss. Das wäre meiner Meinung nach dann ganz klar wieder die Legislative, also wir, die wir im Parlament sind. Das heißt, Weisungen müssen aus unserer Sicht natürlich immer transparent gemacht werden, damit sie auch kontrolliert werden können, und diejenigen, die kontrollieren sollten, sind die Abgeordneten des österreichischen Parlaments.

So stellen wir uns die Zukunft von Weisungen vor. Wir wissen, dass eine Diskussion im Laufen ist. Das ist ein sehr konstruktiver Beitrag, wir würden uns sehr freuen, wenn dieser Vorschlag auch aufgenommen und umgesetzt werden könnte. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Blatnik.)

13.41


Präsident Michael Lampel: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundes­minister Dr. Brandstetter. Ich erteile es ihm.

 


13.41.25

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich darf zu diesem Bericht betreffend Weisungen vielleicht nur eines sagen: Wenn Sie ihn sich wirklich genau anschauen, wenn Sie ihn lesen, diesen Weisungs-Bericht über die letzten Jahre, dann werden Sie feststellen – wenn man ihn wirklich genau studiert –, da ist kein Aufreger drin. Im Gegenteil, der Bericht selbst ist ein Abreger. (Bundesrat Schreuder: Aber vielleicht nächstes Jahr!)

Was ich damit zum Ausdruck bringen will, und das habe ich immer so gesagt: Ich selbst glaube nicht, dass es in der letzten Zeit irgendwelche problematischen inhalt­lichen Weisungen in Strafverfahren gegeben hat. Das glaube ich gar nicht. Ich selbst, muss ich Ihnen ehrlich sagen, war überhaupt noch nicht in der Situation. Ich wäre jetzt in einer Situation, eine Weisung zu geben, nur dann, wenn das von mir eingerichtete Beratungsgremium des Weisenrats, bestehend aus lauter weisungsunabhängigen Persönlichkeiten – aus beiden Rechtsschutzbeauftragten plus dem Generalprokurator, dessen Aufgaben wegen der Vakanz der Position momentan vom ersten General­anwalt wahrgenommen werden –, also wenn dieses Beratungsgremium anderer Meinung wäre als meine Fachleute in der zuständigen Abteilung. Nur dann käme ich in die Pflicht. Dann müsste man mir das vorlegen, und dann müsste ich eine Ent­schei­dung treffen, sonst nicht.

 


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