BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 82

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

und er muss vielleicht den Kopf hinhalten für Dinge, für die er eigentlich gar nichts kann.

Ich denke, das ist eine Lösung, die nicht im Sinne der politischen Abläufe hier in diesem Haus ist. Es ist auch nicht eine Lösung, die die Bevölkerung gern haben möchte. Denn gerade bei den vielen ungelösten Fragen, die es hier gibt, einige wurden schon angesprochen, wird immer wieder der Ruf laut nach einer Instanz, die da letztendlich die Verantwortung trägt, und das kann unserer Meinung nach nur der zuständige Minister sein.

Noch ein abschließendes Wort: Vielleicht, und das schwelt auch immer so ein bisschen mit, könnte man angesichts Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt – in deren Rahmen Sie ja auch viele große, spektakuläre Fälle behandelt haben; ich darf da erinnern an die Inseratenaffäre des Bundeskanzlers oder auch an die Vertretung des ehemaligen kasachischen Politikers Aliyev – eine gewisse Befangenheit Ihre Person betreffend herauslesen. Aber ich möchte an dieser Stelle festhalten: Befangenheit hat nichts mit Weisungsrecht zu tun. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, die man klar trennen muss, und ich verwahre mich dagegen, dass man das in dieser Diskussion vermischt.

Befangenheit, hier eine Lösung zu finden, das ist in Ordnung; allerdings die generelle Einsetzung eines Weisenrats oder auch, wie hier schon genannt wurde am Beispiel der Schweiz, die Einsetzung eines Generalstaatsanwaltes als Ersatz für die Entschei­dungen des zuständigen Ministers in seiner Ressortverantwortlichkeit, das ist unserer­seits klar abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.37


Präsident Michael Lampel: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Schreuder zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


13.37.02

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Mein Kollege Magnus Brunner hat ja im Vorfeld schon sehr kluge Sachen gesagt, wo wir uns auch finden. Beim Thema Weisungen geht es ja nicht grundsätzlich darum, dass es gar keine Weisungen gibt, sondern es geht immer um die Frage: Wer gibt die Weisung?

Wir Grüne, und das ist nicht ganz neu, haben dazu eine ganz klare Position. Es gab nun mal in der Geschichte der Republik – historische Ereignisse wurden schon genannt – auch immer wieder Weisungen von Justizministern und -ministerinnen. Das ist jetzt kein Vorwurf an Sie, es ist einfach eine historische Sache. Minister und Minis­terinnen stehen immer wieder auch in einer politischen Abhängigkeit. Zum Beispiel sind sie Wackelkandidaten oder -kandidatinnen und müssen schauen, dass sie bei der nächsten Wahl wieder auf eine Liste kommen, und können gerade keine schlechte Presse für die Partei brauchen. Es gibt Korruptionsskandale, die zugedeckt werden sollen, et cetera.

Dann ist es natürlich eine berechtigte Frage – unabhängig von der Person, wer aktuell Justizminister, Justizministerin ist –, wie man das Gefüge bauen möchte, mit dem politische Abhängigkeiten grundsätzlich ausgeschlossen werden können und gleich­zeitig politische Kontrolle möglich ist. Das ist nicht einfach, gebe ich zu, da muss man nachdenken. Und wenn es einen Ort gibt, der das bewerkstelligen kann, aber eine gewisse Unabhängigkeit hat, dann ist das aus meiner Sicht immer noch das Parla­ment. Da kann man noch darüber diskutieren ob Nationalrat, Bundesrat, gemeinsam – eine völlig berechtigte Anmerkung, nebenbei bemerkt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite