BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 81

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renz ist. Da geht es vor allem darum, das Vertrauen in die Justiz zu stärken. Dazu wurde Ihrerseits die Installierung eines Weisenrats vorgeschlagen, und dieser wurde auch bereits eingesetzt.

Der Weisenrat wird sich zu den Erledigungsvorschlägen des Leiters der Straf­rechts­sektion äußern und gegebenenfalls auch in nachvollziehbarer Form Empfehlungen abgeben. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie selbst als Justizminister auf Entscheidungen in derartigen Verfahren künftig keinen Einfluss nehmen. Es wird somit keine Weisungen ohne Einbindung des Weisenrats geben, dessen Mitglieder bekannt­lich ja nicht weisungsgebunden sind, so die Stoßrichtung Ihres Vorhabens. Außerdem soll dieser Weisenrat in Fällen der Befangenheit bei Verfahren gegen oberste Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit herangezogen werden. (Präsident Lampel übernimmt wieder den Vorsitz.)

Mit der Einrichtung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist bereits ein erster großer Schritt gesetzt worden. Auch Ihr Vorhaben bezüglich des Weisungsrechts geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung und ist begrüßenswert.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesen Bericht selbstverständlich gerne zur Kenntnis nehmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.32


Präsident Michael Lampel: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Herbert. Ich erteile es ihm.

 


13.32.25

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich vorerst einmal bedanken für den ausführlichen und umfassenden Bericht, der ja für sich spricht und dem eigentlich nichts hinzuzufügen ist. Daher wird es von unserer Seite auch Zustimmung zur wohlwollenden Kenntnisnahme dieses Berichts geben. Aber ich darf mich an dieser Stelle auch meinen Vorrednern anschließen, indem ich die Diskussion des Weisungs­rechts aufgreife.

Wir seitens der FPÖ sind ja für die Beibehaltung dieses Weisungsrechts. Wir meinen nämlich, dass es am Ende bei einem politischen Amt auch einen politischen Verant­wortungsträger geben muss, der gegebenenfalls auch politisch Rechenschaft ablegen muss, sei es vor dem Nationalrat, dem Bundesrat oder einer anderen politischen Instanz. Dieser Verantwortungsträger muss für seine Entscheidungen in seinem politi­schen Verantwortungsbereich geradestehen.

Ich möchte an dieser Stelle auch festhalten, dass wir natürlich gegen jede politische Einflussnahme sind, im negativen Sinne. Das wird ja immer als Grund dafür genom­men, dass es gerade da einer unabhängigen Instanz bedarf, die, losgelöst von einem politischen Entscheidungsträger, einem Minister, an dessen Stelle ersatzweise solche Entscheidungen treffen möge.

Das halten wir, wie gesagt, für keine gute Lösung, weil – und da schließt sich der Kreis – es bei so einer Problemstellung zwei große Gefahren gibt. Das muss eine Person sein, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit autark, unabhängig ist. Und da stellt sich wieder die Problematik – ich sage es einmal überspitzt – der Gefahr eines Staates im Staat, wo Entscheidungen gefällt werden, die gegen den Willen des politisch Verantwortlichen, also gegen den Willen des zuständigen Ministers sind.

Und dann stellt sich die Frage der Verantwortlichkeit, weil eine unabhängige Instanz da natürlich ähnlich wie ein Gericht sagt: Das war eine unabhängige Entscheidung. Als Gremium, das diese Entscheidung gefällt hat, habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Aber die politische Verantwortung liegt eindeutig beim Minister,


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