BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 80

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Ich persönlich sehe das Weisungsrecht bei einem politischen Organ, also jetzt beim Justizminister, nicht so schlecht aufgehoben. Er hat ja auch die politischen Konse­quenzen zu tragen, während ein Eingesetzter, ein Gewählter, ein Generalstaatsanwalt oder wie auch immer man ihn nennt, wohl in der Öffentlichkeit ebenso der Kritik ausgesetzt wäre. Auch er kann es nicht immer allen recht machen, aber bis zum Ablauf seiner Funktionsperiode hätte er mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen, anders als das beim Justizminister der Fall ist.

Lassen wir also den Herrn Bundesminister Brandstetter arbeiten! Er ist, glaube ich, durch seine Expertise und durch seinen Sachverstand ein Garant dafür, dass die Staatsanwaltschaften einerseits kontrolliert, andererseits aber auch nicht unlauter beeinflusst werden.

Herr Minister, wir sind sehr gespannt auf die Vorschläge zu einer Reform und nehmen den Bericht natürlich dankend zur Kenntnis. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.28


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster ist Herr Bundesrat Füller zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.28.24

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Justizminis­teriums über die in den Jahren 2009 bis 2012 erteilten Weisungen steht heute hier zur Diskussion. Mit dieser Vorlage nimmt das Bundesministerium für Justiz seine Verant­wortung und Verpflichtung gegenüber dem Parlament wahr.

Gerade in Zeiten, in denen sich große und sehr komplexe Wirtschaftsdelikte ereignet haben, kommt damit dem Justizminister eine große Verantwortung zu. Schließlich ist ja das korrekte Abhandeln von Delikten und Kriminalfällen eine der zentralen Säulen einer funktionierenden Demokratie und eines funktionierenden Rechtsstaates.

Medial werden uns seit Jahren laufend große Fälle sprichwörtlich bis ins Wohnzimmer geliefert. Gerade Verfahren von sehr langer oder überlanger Dauer, die sich dahin­schleppen, wenn es um Fälle von Wirtschaftskriminalität geht, tun dem Ansehen der Justiz nicht gut.

Natürlich darf man da nicht übersehen, dass, um gegebenenfalls eine Anklage erheben zu können, Hunderttausende Seiten an Akten durchgearbeitet werden müssen. In der Bevölkerung darf aber auch nicht der Eindruck entstehen – und dieser Eindruck ist oft nicht ganz von der Hand zu weisen –, dass bei kleineren Delikten und Vergehen die Justiz sehr schnell aktiv wird und sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt werden.

Ich denke da noch immer ein bisschen mit Schaudern an den Tierschützerprozess in Wiener Neustadt zurück. Bei anderen, prominenteren Fällen entsteht der Eindruck, dass da sehr lange ermittelt wird, bis es eben keine Beweise mehr gibt, bis Fristen abgelaufen sind, sodass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Ich denke da auch an die Causa Grasser. Da wird seit Jahren seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt, um Akten aus Liechtenstein gerungen, Hausdurchsuchungen werden durchgeführt, aber es gibt bis zum heutigen Tag keine Anklage.

Es ist die Aufgabe der Justiz, in einer Demokratie, in einem Rechtsstaat bei allen Menschen, ganz unabhängig von deren Vermögen und Ansehen, gleiche Maßstäbe anzusetzen.

Herr Bundesminister, ich glaube auch, dass Ihr jetziges Vorhaben, das Weisungsrecht einer Reform zu unterziehen, ein richtiger Schritt hin zu mehr Offenheit und Transpa-


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