BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 86

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Achtzehnmonatsprogramms des irischen, litauischen und griechischen Ratsvorsitzes fällt uns insofern sehr schwer, als dass der Bericht eine Reihe von Punkten enthält, die wir einfach nicht befürworten können.

Hohes Haus! Obgleich sich im Bericht durchaus positive Ansätze einer europäischen Justizpolitik so, wie wir sie verstehen, finden, finden sich auch Vorschläge, die aus unserer Sicht Österreich zum Nachteil gereichen und die einfach nicht tragbar sind. Beispielgebend dafür anführen darf ich die Schaffung einer Europäischen Staats­anwaltschaft. Ich weiß, das Bundesministerium für Justiz, Österreich unterstützt grund­sätzlich diese Idee einer Europäischen Staatsanwaltschaft, dennoch werden auch hier im Bericht einige Punkte aus dem aktuellen, von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für die Verordnung kritisiert, und auch europaweit gibt es zwi­schen den Mitgliedstaaten zu dieser Frage geteilte Meinungen.

Wir Freiheitlichen lehnen die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft in jedem Fall ab, weil wir zum einen der Meinung sind, dass Europa ein bewährtes verfahrensrechtliches System der nationalen Behörden besitzt. Im Übrigen hegen wir auch die Befürchtung in diesem Zusammenhang, dass es zu Kompetenzunklarheiten und im Zuge dessen zu keiner Verbesserung des Rechtsschutzes kommen wird.

Im Zusammenhang mit dieser Europäischen Staatsanwaltschaft ist auch der im Vorhabensbericht erwähnte Ausbau von Eurojust zu sehen. Das Bundesministerium hebt im Bericht einige Punkte hervor, übt aber auch wiederum Kritik am Vorschlag. So werden unter anderem Bedenken bezüglich des vorgesehenen Zusammenspiels mit der Europäischen Staatsanwaltschaft angemeldet. Dieser Punkt, der Ausbau von Eurojust, kann, wie gesagt, eben nur im Zusammenspiel mit der Schaffung der Europäischen Staatsanwaltschaft gesehen werden.

Wir sind der Meinung, dass gerade in Kernbereichen – und die Justiz ist ein Kern­bereich unserer staatlichen Hoheit – die Kompetenzen in Österreich bleiben müssen. Die Europäische Union und deren ausgelagerte Institutionen erhalten immer mehr Macht und entziehen den Mitgliedstaaten dadurch auch die Fähigkeit zum eigenen Handeln. Das ist für uns eine grundsätzliche Frage, und deshalb sehen wir diese Entwicklung auch so kritisch. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Thema Zivilrecht finden sich in diesem Bericht ebenfalls mehrere Punkte, die mir mehr als nur fraglich zu sein scheinen, so zum Beispiel der Vorschlag einer Legis­lativmaßnahme für ein neues Konzept für scheiternde und insolvente Unternehmen. Dazu bemerkt das Bundesministerium für Justiz ebenfalls, dass die Meinungen zu einer erleichterten Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren in Österreich geteilt sind. Wenn man sich das überlegt: Eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren ohne Min­destquote ist in solchen Verfahren mehr als bedenklich. Dabei würde der Gläubi­gerschutz völlig außer Acht gelassen. Das wird im Übrigen auch in anderen Mitglied­staaten so gesehen.

Ich darf auch noch kurz das Kaufrecht ansprechen, den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein gemeinsames europäisches Kaufrecht. Dazu heißt es in dem Bericht:

„Ein von den Vertragsparteien wählbares europäisches Kaufrecht begünstigt im Ergeb­nis den jeweils ,Stärkeren‘ im Vertragsverhältnis.“

Oder: „Auch für den Verbraucher bringt ein optionales Instrument keine Vorteile.“

So hat auch der österreichische Bundesrat im Dezember 2011 eine Stellungnahme gemäß Artikel 23 B-VG, eine Subsidiaritätsrüge beschlossen, welche auch vom Rat veröffentlicht wurde. Auch in anderen Mitgliedstaaten wurde eine Subsidiaritätsrüge


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