BundesratStenographisches Protokoll829. Sitzung / Seite 87

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entweder bereits verabschiedet und vom Rat veröffentlicht oder wird eben derzeit vorbereitet, in Belgien etwa.

Ich halte es in dieser Frage mit den Experten im Bundesministerium: Zivilrecht soll und muss nationalstaatlich bleiben.

Im Bericht gibt es noch weitere Punkte – II.4, II.5, II.6 –, zu denen es heißt: „Die Haltung Österreichs und einiger anderer Mitgliedstaaten gegenüber diesem mehr­heitlich angenommenen Gesamtkompromiss ist sehr skeptisch.“

Wir werden diesen Bericht, der auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission erstellt wurde, unter anderem aus jenen Gründen, auf die ich hier kurz eingegangen bin, nicht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.54


Präsident Michael Lampel: Ich darf in unserer Mitte die Schülerinnen und Schüler der Neuen Mittelschule Kematen aus Tirol mit ihrem Lehrkörper ganz herzlich begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.

 


13.54.31

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hermann Brückl, jetzt hast du wirklich elegant die Kurve gekratzt. Zuerst hast du den Bericht gelobt, dann einige Punkte und ... – Außerdem musst du es natürlich selbst mit deinem Gewissen vereinbaren, wenn du den Bericht deines Chefs ablehnst. Das ist schon nicht einfach, finde ich. (Bundesrat Brückl: Entweder man kann es oder man kann es nicht!) Als Justizmitarbeiter den Bericht seines eigenen Chefs abzulehnen  (Bun­desrätin Mühlwerth: Es gilt aber schon noch das freie Mandat! – Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.) – Ja, ja, klar, selbstverständlich. Es war auch ironisch ge­meint, Herr Kollege Schreuder und Frau Kollegin Mühlwerth! Ich hoffe, manchmal wird das doch immer wieder erkannt, danke schön. (Bundesrat Schreuder: Alemannischer Humor ist manchmal schwer zu durchschauen!) Alemannischer Humor ist oft besser als holländischer, möchte ich dazu anmerken. (Heiterkeit.)

Vielen Dank für den Bericht, Herr Minister, Dank auch ans Ministerium! Die Grundlage der Justizpolitik der Europäischen Union für das Jahr 2014 bilden das Bekenntnis zur Stärkung des wechselseitigen Vertrauens in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und der Ansatz der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsentscheidungen. Damit unterstützt Österreich natürlich auch das Stockholmer Programm. Die gegenseitige Anerkennung ist auch ein probates Mittel, um Privatrechte von Bürgerinnen und Bürgern über die Grenzen hinweg zu stärken und auch zu beschleunigen. Die Zielvor­gabe ist also die weitere Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit der nationalen Behörden in Zivil- und Strafsachen.

Zu der umfangreichen Liste an Justizvorhaben der Union heißt es im Bericht, das Justizministerium unterstütze die EU-Prioritäten prinzipiell, es werde aber darauf zu achten sein, dass diese gründlich vorbereitet werden. – So weit, so gut, das kann man, glaube ich, in aller Form unterstützen.

Jetzt auch zu dem Thema, das Kollege Brückl angesprochen hat, zur Verordnung des Rates zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft. Man muss sich schon auch ein bisschen damit auseinandersetzen, was dahinter steht. Österreich hat sich zu dieser Europäischen Staatsanwaltschaft bekannt. Wir haben das auch im Bundesrat eingehend geprüft und haben aufgrund der Argumente, die es gegeben hat, von einer Subsidiaritätsrüge abgesehen. Aber das wurde europaweit – das stimmt – sehr kritisch betrachtet. Es gibt, was die Subsidiaritätsrüge anlangt, insgesamt 13 nationale Parla-


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