Das betrifft auch das Visa-Informationssystem oder die europäischen Informationsaustauschmodelle. Auch da gibt es, gerade was diesen Bereich betrifft, eine kritische Haltung des Innenministeriums, die wir hier sehr positiv unterstützen möchten.
Zur Cyberkriminalität: Da ist zu fragen, ob und inwiefern die aktuellen Entwicklungen seit den Enthüllungen von Edward Snowden in die Arbeiten zu diesem Entwurf Eingang gefunden haben, und falls sie das nicht haben, warum nicht.
Zum EU-System zur Aufspürung der Terrorismusfinanzierung: Da gibt es ja im Rahmen der SWIFT ein Abkommen mit den USA, wo es zu einer Analyse der Finanzströme kommt. Es wurde ursprünglich eine vergleichbare Einrichtung mit einem EU-Programm angedacht, das dürfte nun gescheitert sein. Das ist einerseits erfreulich, aber andererseits bedeutet das, dass die EU-Geheimdienste weiter auf die Kooperation mit den US-Diensten angewiesen sind. Das ist zweischneidig zu sehen. Vielleicht könnte auch dazu das Ministerium noch einmal eine Stellungnahme abgeben, aber ich denke, eine gewisse Unabhängigkeit der EU wäre da schon anzustreben.
Zum ganzen Bereich Freizügigkeit der EU-Bürger und ihrer Familienangehörigen und Schutz dieser Freizügigkeit vor Betrug und Missbrauch bezüglich neuer Trends, also der Bereich Armutsmigration: Da begrüßt Österreich entsprechende Maßnahmen, aber es ist anzumerken, dass weder Österreich noch Großbritannien oder auch Deutschland hier zu einem angeblichen Sozialtourismus beziehungsweise zu einem Missbrauch dieser Freizügigkeit bis jetzt stichhaltige Beweise erbracht haben und es auf der anderen Seite eine Studie der Kommission gibt, die diese Vorwürfe weitgehend entkräftet. Da, denke ich, ist wirklich darauf zu achten, dass es nicht zu einer Polemik kommt, die es sehr schwierig macht, die Akzeptanz in der EU-Bevölkerung aufrechtzuerhalten oder auch in vielen Bereichen zu gewinnen.
Was die legale Migration von Drittstaatsangehörigen betrifft, so kommt es in diesem Bereich nach wie vor zu vielen punktuellen Maßnahmen, aber zu keiner echten, transparenten, sozusagen normalen Zuwanderungsschiene.
Das betrifft den befristeten Aufenthalt für innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer oder den Vorschlag für eine Richtlinie für Forscher, Studenten, Praktikanten, Au Pairs oder Saisonarbeitskräfte. Das wurde schon erwähnt. Also in diesem Bereich wäre es, so denke ich, gut, zu einer entsprechenden Zuwanderungsschiene, zu einem umfassenderen Programm zu kommen und das auch breit zu diskutieren.
Zur illegalen Einwanderung: Ich denke, das ist wohl der schwierigste und auch dramatischste Bereich, aber auch eine Nagelprobe für die EU beziehungsweise für die Mitgliedstaaten, denn es ist nicht hinzunehmen – das wurde von Kollegen Schennach ja schon erwähnt –, was sich derzeit an den EU-Außengrenzen abspielt, was dort vor sich geht. Auch das Thema gemeinsame Rückkehrpolitik, Förderung der freiwilligen Rückkehr ist ein schwieriges, denn dass zuletzt zum Beispiel mit der Türkei, einem Staat, der die Genfer Flüchtlingskonvention nur für EU-BürgerInnen anerkennt, ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde, zeigt, wie wenig Menschenrechtsbelange dann oft tatsächlich eine Rolle spielen.
Es gibt also große Bedenken, weil Rückübernahmeabkommen MigrantInnen und Schutzsuchende in Drittstaaten oft in eine sehr schwierige und bedrohliche Lage bringen.
Zum Bereich Asyl: Obwohl das Gemeinsame Europäische Asylsystem durch die Überarbeitung und die Beschlussfassung der Rechtsakte des gemeinsamen Asylsystems als abgeschlossen gilt, ist da, so denke ich, gar nichts abgeschlossen, sondern es gilt, noch zahlreiche Entwicklungen weiterzutreiben, zum Beispiel die Umsetzung der Standards in den Mitgliedstaaten stärker zu überwachen; wenn man
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