BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 78

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Bereich gibt, aber nicht, wie Österreich da positioniert ist, also wie diese Benchmark für Österreich aussieht.

Im Rahmen der Strategie Europa 2020 soll ja der Anteil der Hochschulabsolventen und -absolventinnen auf 40 Prozent steigen. Es ist schon interessant, welche Berechnungs­modi man hier einsetzt, um die Quote zu erreichen. Rechnet man die HTL-Absolventen mit ein, haben wir diese Quote bereits erreicht und man könnte sich zurücklehnen, wenn nicht, dann sind wir bei 19 Prozent. – Das ist also schon ein großer Unterschied. Ich glaube, dass es auch in diesem Punkt nicht an der Zeit ist, sich zurückzulehnen oder sich auf etwas auszuruhen, sondern dass es auch hier Luft nach oben gibt.

Natürlich muss es in unser aller Interesse sein, diese Quote zu steigern und sich mit qualitätsvoller Ausbildung und auch als interessantes Zielland zu steigern, denn nur dann werden wir den Herausforderungen der Zukunft auch wirklich gerecht werden. Ich halte diesen Streit für müßig und hoffe, er führt nicht dazu, dass man sich zurücklehnt und sagt: Ja, wenn wir so berechnen, wie wir berechnen, dann haben wir das schon erreicht. – Das kann es sicherlich nicht sein, aber ich denke, es wird auch nicht so ver­standen.

Noch zu einem Punkt im Bericht: Ich glaube – und das kommt auch in dieser Formu­lierung, meiner Ansicht nach einer etwas unglücklichen Formulierung, in diesem Bericht zum Ausdruck –, dass es ein tiefes Missverständnis gibt, wie Forschung und Innovation funktionieren. Auf Seite 6 des Berichts steht Folgendes:

„Die Arbeit der Europäischen Innovationspartnerschaften (EIPs) soll überwacht wer­den, mit dem Ziel, dass diese einen möglichst großen Beitrag für die gesellschaftlichen Herausforderungen leisten. Die Weiterentwicklung des ‚einzigen integrierten Inno­vations­indikators‘ im Sinne einer besseren Überwachung der Innovationsfortschritte in der EU wird unterstützt.“

Ich glaube, Innovationsfähigkeit ist etwas, was man nicht so direkt messen und über­wachen kann, auch nicht in seiner gesellschaftlichen Auswirkung und wie damit tatsächlich den gesellschaftlichen Herausforderungen begegnet werden kann. Ich denke, hier muss es viel Bemühen geben, auf der anderen Seite aber auch immer viel Vertrauen und auch Akzeptanz, dass die Messbarkeit da seine Grenzen hat, dass dieser Messbarkeit auch ganz klare Grenzen gesetzt werden und dass es da nicht um Überwachung gehen kann. Das halte ich für den Bereich der Innovation für kontra­produktiv. Wir werden den Bericht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei den Grünen.)

13.25


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Mit­ter­lehner. – Bitte.

 


13.25.25

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf unmittelbar an die Ausführungen von Frau Dr. Reiter anschließen, was die Vorgangs­weise anlangt. Sie haben angemerkt, dass wir jetzt Juni haben und sich die Frage stellt, ob der Bericht noch aktuell ist oder ob man sich neue Informationen holen muss:

Im Endeffekt – und das werden Sie an der Struktur merken – sind es eigentlich zwei Berichte, denn der unmittelbar nachfolgende Tagesordnungspunkt hat ja den Bericht über die EU-Ebene im Bereich Wirtschaft zum Gegenstand. Daher spiegeln gerade die beiden Tagesordnungspunkte wider, dass im Dezember, als wir den Bericht vorgelegt haben, die Struktur noch unterschiedlich war. Das heißt, es waren zwei Ministerien. Eigentlich könnten oder sollten wir das in einem Tagesordnungspunkt diskutieren.

 


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