BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 108

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1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Ich darf zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt sehr herzlich Frau Bundes­minister Heinisch-Hosek begrüßen. – Herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


15.21.28

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Sehr geehrte Frau Minister! Zum einen geht es ja in diesem Gesetz darum, dass die Bezirksschulräte abgeschafft worden sind und jetzt natürlich angepasst werden muss, dass die Landesschulräte deren Aufgabe übernehmen. Das ist ja auch völlig in Ordnung, wäre auch ein ganz normaler Akt, den man durchlaufen lassen könnte; denn ich weiß nicht, wie viele Jahre wir für die Abschaffung der Bezirks­schulräte gebraucht haben, und dann ist es endlich passiert. Aber wie es so oft ist, werden dann noch andere Sachen in ein Gesetz hineingepackt, und dann spießt es sich wieder.

Eines davon ist die Sprachförderung: Es ist jetzt nicht so, dass ich generell gegen die Sprachförderung sein möchte, aber – das wird Ihnen nicht ganz unbekannt sein – unser Credo lautet: erst Deutsch, dann Schule! Wir sehen es überhaupt nicht ein, dass es Kinder von Zuwanderereltern gibt, die hier geboren wurden und bei Schuleintritt immer noch nicht Deutsch können. Daher haben wir immer verlangt, und es erscheint uns auch zielführender und richtiger zu sein, dass diese Kinder zuerst Deutsch lernen, damit sie dann in der Schule ohne Probleme dem Unterricht folgen können. (Bundesrat Kneifel: Was ist mit Kindern, die später kommen, nach Schuleintritt?)

Das ist jetzt einmal das, was wir uns wünschen, was wir gerne hätten – so. Dass die Defizite ausgeglichen werden müssen, ist uns auch klar. Und wenn man da keine Mehrheit bekommt, muss man schauen, wie man das anders macht, denn am Ende des Tages hat keiner von uns etwas davon, auch nicht wir Freiheitlichen, wenn wir hier Kinder von Zuwanderereltern haben, die nicht, auch nach neun Schuljahren nicht, ausreichend Deutsch können, nicht richtig lesen können, nicht richtig schreiben können, nicht richtig rechnen können, und die dann nahtlos quasi von der Schule in die Notstandshilfe wandern. Das ist auch nicht unser Ziel, und das wollen wir auch nicht.

Wir meinen aber, wenn man eine Sprachförderung macht, gehört sie auch evaluiert. Man muss schauen: Wie kommt es an? Was bringt es? Ist es wirklich das Richtige, und ist der Erfolg damit gegeben, den wir haben wollen? Das ist bis jetzt noch nicht passiert, liegt noch in der Zukunft. Und wenn es so wichtig ist, dann verstehe ich es gar nicht, warum man das immer nur auf zwei Jahre verlängert. Wenn der Bedarf da ist, dann ist er garantiert über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre gegeben. Das ist dann immer so – ich sage es ein bisschen salopp – eine Zitterpartie, ob es diese Förderung dann wieder gibt, in derselben Höhe für die gleichen Kinder.

Das bringt mich zu einem nächsten Punkt, wo es um die Sonderpädagogischen Zentren geht. Ich sage jetzt, die Türschilder werden ausgetauscht, man nimmt die Sonderschule weg, man sagt, jetzt ist es ein Sonderpädagogisches Zentrum. Sie haben auch in der Begutachtung viel Kritik dafür  (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Das ist ja schon lange, Frau Kollegin! Es gibt nur mehr Sonderpädagogische Zentren!) – Ja, aber Sie haben viel Kritik dafür geerntet, auch Landesschulräte und das


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