BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 115

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Insofern werden wir diesem Gesetz unsere Zustimmung erteilen. Ich ersuche aber innigst auch darum, diese Entwicklung im Auge zu behalten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

15.48


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesminister Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Minister.

 


15.48.52

Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsi­dent! Hoher Bundesrat! Wir werden das nicht nur im Auge behalten, es ist auch ganz in meinem Sinne, dass diese 25 Millionen € oder 440 Planstellen für Sprachförde­rung in Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und AHS-Unterstufen über die zwei Jahre hinausgehend selbstverständlich weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Das ist eine Maßnahme, die es seit dem Schuljahr 2006/2007 gibt, und in etwa 25 000 Schü­lerinnen und Schüler können damit „bedient werden“, wenn ich das so sagen darf, sind davon betroffen, profitieren von dieser Maßnahme. Es geht ja, denke ich, nicht nur um Kinder, die eine Migrationsgeschichte mitbringen oder quer einsteigen – auch das war heute schon Thema –, es geht auch um Kinder, die Entwicklungsrückstände aufweisen und besonderer Sprachförderung bedürfen.

Ich glaube, alles in allem passt in diesen Zusammenhang auch das Thema der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik sehr gut, und ich freue mich sehr, dass diese hoffentlich heute auch Ihre Zustimmung finden werden. Dabei geht es keinesfalls nur um eine andere Bezeichnung, sondern es geht für die Zukunft auch darum, was im Regierungsprogramm steht, dass wir uns um inklusive Modellregionen bemühen wollen, dass auch inklusive Pädagogik schön langsam die Integrationspädagogik ablösen kann – denn inklusiv sein bedeutet die Vielfalt leben, und das bezieht sich auf weit mehr als nur auf Kinder, die sonderpädagogischen Förderbedarf oder besondere Bedürfnisse haben.

Um das weiterzuentwickeln, werde ich im Juli einen ersten Runden Tisch mit Behin­dertenverbänden abhalten, um zu schauen, wie wir genau dieses Thema gut für alle Betroffenen weiterentwickeln können. Vor allem unter den gegebenen finanziellen Umständen muss man ja inhaltlich sehr sorgsam damit umgehen. Und diese Forde­rung steht natürlich immer im Raum: Ressourcen! Mehr Ressourcen könnten alle, alle, alle gebrauchen. Wenn ich sie in meinem Ressort hätte, würde ich sie natürlich eins zu eins an die Schulen weitergeben. Aber nichtsdestotrotz glaube ich, mit dem Thema Inklusion sorgsam umzugehen, ist sicher in unser aller Interesse.

Weiters enthalten sind in dieser Novelle, wie gesagt, Verwaltungsvereinfachungen mit dem Ziel, auch Effizienz- und Effektivitätssteigerung herbeizuführen. Auch wenn es nur an die 30 Planstellen sein werden, die durch die Umstellung der Bezirks­schulratsbe­hörden in die Landesschulräte wegfallen, heißt es doch, dass man sich die Bezirks­schul­rats­kollegien in Zukunft ersparen wird, dass hier nicht mehr Leute zusammen­kommen müssen, sondern dass man direkt beim Landesschulrat angesiedelt die Pflichtschulinspektoren und -inspektorinnen und die Regionalmanagerinnen und -manager vorfinden wird, die sich natürlich nach wie vor exzellent in den einzelnen Bun­desländern – aber jetzt in Regionen aufgeteilt, nicht mehr in Bezirke – um das gesamte Gebiet kümmern werden.

Ich glaube, alles in allem sagen zu können, dass wir mit diesen Schritt-für-Schritt-Möglichkeiten, die wir hier haben – denn wenn man alleine entscheiden könnte, würde vielleicht vieles anders aussehen, aber so, mit diesen Kompromissen, ist es, glaube ich, auch gut: zwei Jahre die Sprachförderung gesichert, bei Abschaffung der Bezirks­schulräte Umwandlung in die Bundesbehörde Landesschulrat –, Schritte in die richtige


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