BundesratStenographisches Protokoll831. Sitzung / Seite 116

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Richtung gesetzt haben. Und ich hoffe, dass zu dieser Novelle hier auch von allen die Zustimmung erfolgen wird.

Ein Wort noch, weil es zwei Mal angesprochen wurde, zu einem Vertragskonstrukt aus dem Jahr 1978 zwischen dem Staat Österreich und der UNO, das jetzt zur Verlän­gerung ansteht, nämlich betreffend die spezielle Zuwendung, die spezielle Förderung einer internationalen Schule. Dieses Geld wurde immer schon von der Finanz dem Bildungsressort zur Verfügung gestellt. Es ist mir sehr wohl bewusst, dass es hier von der Gewichtung her so scheint, als wäre das enorm viel, verglichen mit anderen Bereichen. Das, was ich tun kann, werde ich weiter tun, nämlich die Schulen in freier Trägerschaft so fördern, wie es mein Budget zulässt. Und wenn jetzt die Vertrags­verlängerung ansteht und das Finanzressort dieses Sonderbudget zur Verfügung stellt, das über mein Ressort abgewickelt wird, so werden sich jetzt noch einige Ministerien zusammensetzen, denn da sind einige involviert – das Außenamt, das Finanzministe­rium, das Bildungsministerium und auch das Wirtschaftsministerium. Diese Vertrags­verlängerung ist, wie gesagt, noch nicht abgeschlossen, und das wird sich noch weisen.

Alles in allem hoffe ich, dass Sie dieser Novelle Ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

15.53


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bun­desrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berück­sichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

15.54.568. Punkt

Strategische Jahresplanung 2014 des Bundesministeriums für Bildung und Frauen auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der irischen, litauischen und griechischen Präsidentschaften (III-520-BR/2014 d.B. sowie 9197/BR d.B.)

 


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