zum Land, zur Bundesregierung und zur europäischen Ebene. Sie bildet aber auch einen zentralen Baustein, um ein lebendiges Europa der Regionen am Puls der Bedürfnisse seiner Bürgerinnen und Bürger mitzugestalten.
Der Bundesrat leistet wertvolle Arbeit. Wenn über Kompetenzen im demokratischen Gefüge diskutiert wird, schwingen im Hintergrund immer auch Fragen der Machtverteilung und Konkurrenz mit. Wird die Stärkung der Länderkammer diskutiert, gilt es daher abzuwägen, was realistisch, was konkret umsetzbar ist. Da gibt es mehrere Ansätze. Der Bundesrat kann sich selbst aufwerten, indem er in noch größerem Ausmaße als bisher die Themenführerschaft übernimmt, wenn es um Materien geht, die die Angelegenheiten der Länder berühren.
Die Möglichkeit, entscheidende Themen zu besetzen, hat der Bundesrat vor allem auch in seiner Rolle als Europakammer. Durch den EU-Vertrag von Lissabon ist der Bundesrat mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet worden, die er schon bisher intensiv genützt hat und die es weiterhin bestmöglich auszuschöpfen gilt. Nur Schweden hat laut einem Ranking mehr Stellungnahmen im EU-Gesetzgebungsverfahren eingebracht als der österreichische Bundesrat. Unser EU-Ausschuss ist höchst aktiv.
Wir sollten uns aber auch fragen, wie wir diese wichtige Tätigkeit für die Öffentlichkeit wahrnehmbarer machen können. Zu mehr Transparenz würde es etwa beitragen, wenn zum Beispiel der Bericht des EU-Ausschusses im Plenum diskutiert werden würde. Ich trete außerdem dafür ein, dass der Bundesrat mittels eines Stellungnahmerechts bereits in der Kreativphase der Gesetzwerdung eingebunden wird. Anregungen zu Veränderungen in Gesetzentwürfen würden so in einem frühen Stadium des demokratischen Prozesses berücksichtigt werden. Auf diese Weise ließe sich auch das Gesetzgebungsverfahren beschleunigen. Sinnvoll wäre es außerdem, wenn die Länderkammer die Möglichkeit von Teileinsprüchen hätte, damit sie nicht nur eine Sammelnovelle als Gesamtes, sondern einzelne Artikel befürworten oder ablehnen kann.
Ein weiterer zentraler Punkt ist meiner Meinung nach ein Rederecht von Bundesrätinnen und Bundesräten im Landtag, was in mehreren Bundesländern – auch in Kärnten – noch nicht verwirklicht wurde.
Der Länderkammer sollte ferner ein Mitspracherecht bei der Bestellung der Volksanwältinnen und Volksanwälte gewährt werden, die schließlich auch mit Ländermaterien betraut sind.
Auch eine Verlängerung der Präsidentschaft im Bundesrat wäre ein großer, positiver Fortschritt.
Die Rolle des Bundesrates wird auch wesentlich davon geprägt, über wie viel Rückhalt er in den Ländern verfügt.
Für deine Bemühungen um eine Stärkung der Länderkammer und deine engagierte Vorsitzführung möchte ich dir, lieber Michael Lampel, recht, recht herzlich danken. Du hast mir einen wunderbaren Weg vorbereitet, danke vielmals! (Allgemeiner Beifall.)
Die Zukunft lässt sich aus meiner Sicht nur dann gestalten, wenn man das große Ganze, wie es sich auf verschiedenen demokratischen Ebenen darstellt, nicht aus den Augen verliert. Das Motto des Kärntner Vorsitzes der Landeshauptleutekonferenz „Starke Länder für ein soziales Österreich in einem gemeinsamen Europa“ macht dies deutlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegen viele Herausforderungen, allein kann man/frau dies nicht umsetzen. Ich möchte Sie dazu einladen, die Aufgaben, die auf uns
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