BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 101

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Gödl, Grimling;

Himmer;

Jachs, Junker;

Kneifel, Köberl Günther, Köberl Johanna, Köck, Kurz;

Lampel, Ledl-Rossmann, Lindinger;

Mayer;

Novak;

Perhab, Pfister, Poglitsch, Posch-Gruska, Preineder, Pum;

Reich, Reisinger;

Saller, Schennach, Schödinger, Stadler, Stöckl;

Taucher, Temmel, Tiefnig, Todt;

Wilhelm, Winkler;

Zwazl.

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Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Ausschuss­antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesräte und Bundesrätinnen, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

13.59.482. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zah­lungsdienstegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden (162 d.B. und 189 d.B. sowie 9207/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alter­native Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investment­fonds­gesetz geändert werden (176 d.B. und 190 d.B. sowie 9201/BR d.B. und 9208/BR d.B.)

 


Präsidentin Ana Blatnik: Wir kommen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu diesen beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Winkler. Ich bitte um die Berichte.

 


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