BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 102

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Berichterstatterin Ingrid Winkler: Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börse­ge­setz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarkt­auf­sichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichts­ge­setz 2007, das Zahlungsdienstegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugs­gesetz geändert werden.

Der Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf gleich zum Bericht zu Tagesordnungspunkt 3 kommen: Bericht des Finanz­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investment­fonds­gesetz geändert werden.

Der Antrag liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Ana Blatnik: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


14.02.21

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Es ist schon 14 Uhr, und wir sind erst bei Tagesordnungspunkt 2 – ich glaube, ich werde dem Wunsch des Herrn Vizepräsidenten, sich kurz zu fassen, entsprechen. Bei TOP 3 werden wir zustimmen, bei TOP 2 würden wir zustimmen, allerdings muss ich sagen – wenn man uns vorwirft, demonstrativ dagegen zu stimmen –: Ja, wir werden demonstrativ dage­gen stimmen, und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Das Europaparlament konnte für sich im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Aufsichtsmechanismus eine ganze Reihe von Rechten erwirken, und das sind doch sehr erhebliche Rechte, die es bekommen hat.

Welche Rechte hat das Europaparlament gegenüber der EZB?

Erstens: Die EZB muss dem Europäischen Parlament die wichtigsten Infos aus den Protokollen des Rates, der Aufseher zur Verfügung stellen.

Zweitens: Die EZB hat sich aufgrund dieses Rechtes bereit erklärt, die Protokolle transparent zu machen, zu veröffentlichen.

Drittens: Die EZB muss dem Europaparlament gegenüber mündliche und schriftliche Anfragen beantworten, ja sogar vertrauliche Anfragen von Parlamentariern und Parlamentarierinnen muss die EZB beantworten. Natürlich müssen dann die ent­sprechen­den Antworten auch vertraulich behandelt werden, aber die Parlamentarier und Parlamentarierinnen haben da ein absolutes Kontrollrecht, auch bei den ver­traulichen Punkten.

 


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