BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 103

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Viertens: Die EZB muss das Europaparlament regelmäßig über Aufsichtstätigkeiten informieren und unterrichten.

Diese Transparenz würden wir uns für das nationale Parlament, für die beiden Kammern im nationalen Parlament auch wünschen. Immer wenn es um so etwas geht, wird eine der wichtigsten Säulen der Demokratie, nämlich die Legislative, vergessen. Wir möchten das auch im Nationalrat und im Bundesrat, und deswegen werden wir dagegen stimmen. – Danke schön. (Beifall der Bundesrätin Reiter.)

14.04


Präsidentin Ana Blatnik: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desrat Mayer. – Bitte.

 


14.04.31

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein herzliches Grüß Gott allen an den Bildschirmen zu Hause! Etwas ins Detail kann man ja gehen Kollege Schreuder, es geht ja nicht nur um die Aufsichtspflicht, sondern es geht auch um die Bankwesengesetz-Novelle und die Novelle des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes.

Man kann da natürlich schon ein bisschen über das Thema referieren: Beim Bank­wesen­gesetz geht es um die Umsetzung einer EU-Verordnung. Die Bandbreite der Möglichkeiten ist da groß, und bei objektiver Betrachtung, Kollege Schreuder, geht die vorliegende Novelle schon in die Richtung, diese Bandbreite der Möglichkeiten zu nutzen. Im parlamentarischen Prozess wurde an der Regierungsvorlage noch einiges abgeändert, adaptiert, um den österreichischen Finanzmarkt gegenüber den anderen Mitgliedstaaten zu stärken.

Bei diesem von dir angesprochenen einheitlichen Aufsichtsmechanismus gibt es schon notwendige Anpassungen, was natürlich auch eine wesentliche Säule dieser Banken­union ist. Konkret geht es auch um den Übergang der Aufsichtskompetenz für sieben österreichische Banken, was ab November stattfinden soll. Diese europaweite Aufsicht ist auch ein Resultat der Finanzkrise, weil für europaweit agierende Institute die Aufsicht angepasst gehört. Da sind wir längst nicht mehr en vogue, das heißt, da sind einfach Anpassungen erforderlich.

Ein weiterer Schwerpunkt der BWG-Novelle ist die festgelegte Neuregelung der Bankenprüfung. Wie vorhin erwähnt, hat es da einige Adaptierungen gegeben, man hat auch verhindert, dass es zu einer Ausdehnung der Prüftätigkeit, also der Bürokratie kommt, denn ursprünglich war angedacht, das bei bis zu 1 Milliarde € Bilanzsumme zu machen; das konnte im Finanzausschuss des Nationalrates auf 5 Milliarden € erhöht werden. Das spart natürlich Kosten, und ich denke, das ist eine sinnvolle Berichtigung im Sinne der Verhältnismäßigkeit, und auch der Proportionalität wird damit Rechnung getragen. Wir sollten schon zwischen kleinen, regionalen Instituten, Banken und Sparkassen und international agierenden Großbanken unterscheiden. Das bedeutet auch, dass auf die kleinen Institute nicht zusätzliche Kosten zukommen werden.

Wir sind also der Auffassung, mit dem Aufsichtsgesetz ein qualitativ gutes Produkt geschaffen zu haben und auch für die Anleger Klarheit und Sicherheit zu gewährleis­ten. Wenn wir über diese Prüfungsmöglichkeit oder Aufsichtspflicht, was das Europä­ische Parlament anbelangt, reden, so muss man sagen, da sind wir sicher auf einem guten Weg. Es gibt vielleicht noch Möglichkeiten, das zu adaptieren, aber für unsere Abgeordneten im Europäischen Parlament ist damit die Möglichkeit gegeben, dies zu prüfen.

 


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