BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 108

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den sehr, sehr gut funktionieren, sowohl die Oesterreichische Nationalbank als auch die Finanzmarktaufsicht.

Der zweite Hauptpunkt in dieser Novelle, meine geschätzten Damen und Herren, ist die Überarbeitung des bankaufsichtlichen Prüfberichts, wo eben auch verwaltungs­refor­matorisch eingegriffen werden wird.

Einen wichtigen Punkt hat der Vorredner auch angesprochen, nämlich das sogenannte AIMFG, also das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz. Wir haben eigentlich zwei Ziele mit diesem Gesetz verfolgt. Das eine Ziel ist, dass man neue Voraus­setzungen für den Zugang zu Anteilen an Finanzierungsgesellschaften für Privatan­leger schafft, es ist auch so im Regierungsprogramm vereinbart. Ich glaube, dass wir damit auch die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen erhöhen. Und mir war es auch ein besonders wichtiges Anliegen, den Kleinanlegerschutz umzusetzen, denn alternative Investmentformen sind nun einmal risikoreicher und teilweise nicht sehr gut handelbare Investitionsformen. Kleinanleger haben oft nicht denselben Informations­stand wie etwa sehr, sehr professionelle Anleger oder Anlegerinnen, die bereits am Markt investiert haben. Daher wurde hier auch eine Form geschaffen, dass etwa auch der qualifizierte Privatanleger und andere Privatanleger in einer Mindesthöhe von 100 000 € in Private Equity-Dachfonds investieren können.

Und das zweite Ziel dieser Novelle des AIMFG war es, dass der übermäßige Rückgriff auf die AIF-Manager, auf Ratingagenturen verringert werden soll. Was heißt das jetzt? – Die Verwalter von Pensionskassen, von alternativen Investmentformen sollen künftig nicht mehr ausschließlich auf externe Ratings von Agenturen Bezug nehmen, sondern eben mit der gebotenen Sorgfalt auch eigene Prüfungen durchführen müssen. Dementsprechend werden dann auch die Risikomanagementsysteme angepasst werden. Ich bedanke mich auch hier für Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.26


Präsidentin Ana Blatnik: Ich danke dir, liebe Frau Staatssekretärin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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