BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 107

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bekommen – das erhält man heute aufgrund der Kreditklemme, sage ich einmal, von den Banken nicht mehr so leicht als Unternehmer, als Unternehmen. Private Equity hat aber auch einen Risikobezug für Privatinvestoren.

Deswegen ist es ein gutes Gesetz, denn einerseits wird das Volumen von Risikokapital erweitert, indem private Investoren daran teilnehmen dürfen, andererseits aber auch mit einem Betrag von 100 000 € limitiert.

Beteiligungskapital, Private Equity, ist nicht handelbar, hat keinen Börsenplatz, man kann leicht einen Totalverlust erleiden, auf der anderen Seite kann man natürlich auch enorme Gewinne einfahren. Daher ist dies hier ein ambivalentes Spiel: einerseits Öffnung, andererseits aber auch Schutz des Privatanlegers vor den Kräften des Finanzmarktes.

Für Kleinanleger würde ich etwas anderes empfehlen, nämlich eine einfache Aktie zu kaufen, weil meine Kollegin Zwazl, die jetzt nicht hier ist, im Finanzausschuss gefordert hat, dass kleinere Stückelungen platziert werden und somit auch erworben werden können sollten. Eine einfache Aktie ist wertbeständiger als so manch anderes Risikoprodukt, Risikokapital.

Eine namhafte Investmentbank hat errechnet – weil heute schon der Begriff 1914 gefallen ist, das hundertjährige Gedenkjahr –, hätte man 1914 100 US-Dollar – ich darf es deswegen in US-Dollar nennen, weil es sich auf den amerikanischen Markt bezieht – in Aktien angelegt, hätte man heute 1,3 Millionen US-Dollar, also 1 Million €. Hätte man 1914 100 US-Dollar in einer Wohnimmobilie angelegt, hätte man 80 000 US-Dol­lar. Hätte man 1914 eine Anleihe im Wert von 100 US-Dollar gekauft, hätte man heute 12 800 US-Dollar. Man sieht also, wie leicht und wie interessant es auch für den Kleinstanleger ist, in Aktien zu investieren.

Dies nur als Beispiel dafür, dass man vielleicht den Wertpapiermarkt, den Kapitalmarkt nicht nur verteufeln, nicht nur dämonisieren sollte, sondern auch für Unternehmer und für private Investments auch von Kleinstanlegern nützen sollte. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

14.22


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Steßl zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.

 


14.22.13

Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl: Frau Präsidentin! Vorab bedanke ich mich für die sehr sachliche Diskussion zu diesen beiden Tagesordnungspunkten. Auf der Tagesordnung steht die Novellierung des Bankwesengesetzes und anderer Aufsichtsgesetze, die auch einen sehr wichtigen Bereich abdecken, nämlich die Umsetzung von nationalen Begleitmaßnahmen im Rahmen von bestimmten Aufgaben der Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank.

Ich glaube – wir haben das heute auch schon in der Früh kurz diskutiert –, die Euro­päische Bankenunion und auch die gemeinsame Europäische Bankenaufsicht sind ein wichtiger Schritt, damit man aus der Finanz- und Wirtschaftskrise auch die richtigen Lehren ziehen kann. Auch bei diesem Gesetz gilt, dass die Aufsichtsbehörden reibungslos zusammenarbeiten können, also einerseits die Europäische Zentralbank und andererseits die Finanzmarktaufsicht und die Oesterreichische Nationalbank.

Zu den Ausführungen von Bundesrat Zelina nur ganz kurz: Ich glaube, dass gerade in so sachlichen Diskussionen pauschale Verurteilungen oder pauschale Vorwürfe an unsere Aufsichtsbehörden nicht dienlich sind. Ich meine, dass unsere Aufsichtsbe­hör-


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