BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 106

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

von Krediten können Investitionen zum Teil fremdfinanziert werden. Die Entgegen­nahme von Spareinlagen und anderen Vermögenswerten zur sicheren Verwahrung und die Kreditvergabe bilden die klassische Geschäftsgrundlage einer Bank.“

Das Ziel muss also hinkünftig sein, dass wir sowohl in Österreich als auch in Europa eine wirksame Finanzmarktaufsicht haben, in Europa einen sicheren und soliden Finanzsektor vorfinden, einen stabilen Finanzmarkt, vor allem im Interesse der Sparer und der Steuerzahler. Daher wird meine Partei diesem Gesetz auf jeden Fall die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

14.16


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


14.16.44

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Staats­sekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte meine Wertschätzung dafür ausdrücken, dass du als eine der wenigen hier im Bundesrat meinen slowenischen Namen richtig aussprichst. Das wollte ich einmal betonen, und ich freue mich auf eine gelungene Präsidentschaft Kärntens. Auch meinem Vorredner, Kollegen Michael Lampel, möchte ich zu seiner gelungenen Präsidentschaft wirklich sehr herzlich gratulieren.

Dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz, dem stimmen wir zu. Ich möchte die Kritik, die etwas zu harsche Kritik meines Vorvorredners, des Herrn Kollegen Zelina, nicht teilen. Sie war zum Zeitpunkt des Höhepunktes oder der Ursache der Finanzkrise 2008 vielleicht berechtigt, als eine Reihe von europäischen Banken – österreichische Banken waren sicher auch dabei – Asset-Backed Securities, mündelsichere Wertpapiere in ihre Assets gebucht haben, die sich dann als Totalausfall herausgestellt haben, weil die Banken das Underlying, also den Basiswert nicht geprüft haben.

Die Banken haben daraus gelernt, haben Schaden erlitten, haben daraufhin Com­pliance-Vorschriften erstellt und sind wirklich auf dem Weg der Besserung. Ich würde das nicht so kritisch sehen; abgesehen davon sind Compliance-Vorschriften nicht Teil des parlamentarischen Diskurses, weil sie Angelegenheit der internen österreichischen Bankenlandschaft sind.

Dieses Gesetz ist deswegen ein gutes Gesetz, weil Aufgaben der Oesterreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht an die EZB übertragen werden. Damit werden aber auch die Aufgaben der Oesterreichischen Nationalbank reduziert, und in diesem Sinne muss man sich langsam die Frage stellen: Was sind denn überhaupt die Aufgaben der Oesterreichischen Nationalbank, und brauchen wir so einen aufgebläh­ten Apparat hier in Österreich überhaupt noch? – Ich meine: Nein.

Die Geldpolitik ist bei der EZB, die Aufbewahrung der Währungsreserven ist bei der EZB, und eine parteipolitische Versorgungsanstalt, wie sie die Oesterreichische Nationalbank leider, leider geworden ist, brauchen wir hier nicht.

Die FMA hingegen braucht noch mehr Mitarbeiter. 400 klingt viel, um einen Kapitalmarkt, um einen Finanzmarkt seriös beaufsichtigen zu können, besteht aber noch weiter Bedarf. Es ist zu hoffen, dass der Insiderhandel von der Bankenaufsicht – mit Übertragung von Kompetenzen an die EZB – in Österreich vermehrt kontrolliert und hintangehalten wird, vor allem bei staatsnahen Betrieben war das in den letzten Jahren sehr auffällig.

Ein anderer Punkt dieser Tagesordnung betrifft das Risikokapital, betrifft Private Equity: Private Equity ist wichtig für Neugründungen von Unternehmen, wichtig für die Kreativwirtschaft, wichtig für innovative junge Unternehmen, damit sie Risikokapital


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite