BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 109

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

14.27.534. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetznovelle 2014 – FinStrG-Novelle 2014) (177 d.B. und 191 d.B. sowie 9209/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird (163 d.B., 342/A und 192 d.B. sowie 9210/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls (179 d.B. und 193 d.B. sowie 9211/BR d.B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informations­aus­tausch in Steuersachen (143 d.B. und 194 d.B. sowie 9212/BR d.B.)

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend Protokoll zur Unterbin­dung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen (135 d.B. und 195 d.B. sowie 9213/BR d.B.)

 


Präsidentin Ana Blatnik: Wir kommen nun zu den Punkten 4 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Lampel. Ich bitte um die Be­richte.

 


14.28.48

Berichterstatter Michael Lampel: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zum nächsten Bericht: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektri­zitäts­abgabegesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite