BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 118

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Steuerbetrug gibt es in allen Facetten. Es ist nicht wahr, dass die meisten Leute, wie Kollege Füller gesagt hat, keinen Steuerbetrug begehen können, weil sie ja die Steuer schon durch die Lohnsteuer abgezogen bekommen. Man kann ja auch schwarz arbeiten und auf diese Weise Steuerbetrug begehen.

Ich denke also, wir müssen in allen Facetten gut arbeiten, um die Steuersenkungen, die von manchen für die nächste Zeit gefordert werden, auch finanzieren zu können. Diese Gesetze sind, wie ich meine, gut für dieses Anliegen, und daher werden sie von unserer Fraktion auch unterstützt. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.03


Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich noch unseren Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rup­prechter recht herzlich bei uns im Bundesrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs­bereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nal­rates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


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