BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 125

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weil sie Betreuungsaufgaben übernehmen. Die Entscheidung, wer, ob Vater oder Mutter, wie lange in Karenz geht, wird doch meist auf Grundlage der ökonomischen und sozialen Abhängigkeiten getroffen.

Es ist in diesem Bereich schon einiges geschehen. Die Einführung des Kinderbetreu­ungsgeldes mit verschiedenen Varianten, mit kürzerer Bezugsdauer und höherer Geld­leistung, hat seit 2008 zu einem – unter Anführungszeichen – „sprunghaften“ Anstieg der Väterkarenz geführt. Auch die Elternteilzeit wird von einigen Vätern in Anspruch genommen. Mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz 2005 wurde die Möglichkeit des Pensionssplitting geschaffen. Daran, dass dies nur 150 Paare in ganz Österreich in Anspruch nehmen, sieht man, dass das auch nicht das Gelbe vom Ei ist.

Das steirische Frauenressort hat eine Studie in Auftrag gegeben, die sich damit befasst, wie man zu echter Wahlfreiheit kommt. Die Autorinnen setzen sich darin sowohl mit der historischen Entwicklung als auch mit internationalen Vergleichen der politischen Ansätze im Umgang mit Betreuungsaufgaben auseinander. Ich denke, das ist eine gute Diskussionsgrundlage. Wichtig in diesem Zusammenhang ist ein gemeinsames Vorgehen aller politisch Handelnden im Hinblick auf eine Verbesserung für die kommenden Jahre.

Wir haben in der Familienpolitik also noch viel zu tun, aber der heutige Beschluss ist sicherlich ein wichtiger Teil für unsere Familien. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.30


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.30.56

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier und zu Hause! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns einig, dass wir auch institutionelle Kinderbe­treu­ungseinrichtungen brauchen. Meine Kritik – obwohl wir diesem Gesetz zustimmen, möchte ich voranstellen – ist zum einen allerdings, dass von ursprünglich geplanten 400 Millionen im Juni 2013 im Regierungsprogramm dann nur mehr 350 Millionen und am Ende des Tages 305 Millionen übrig geblieben sind, also fast 100 Millionen weniger, die für diese Einrichtungen ausgegeben werden. Das finde ich schade, vor allem deshalb, weil meine Vorredner so sehr betont haben, wie wichtig das ist und wie sehr wir das brauchen.

Wir wissen auch, dass es da sehr große regionale Unterschiede gibt. Es gibt immer noch vor allem in den Städten – auf dem Land wahrscheinlich auch, aber in den Städten ist das nicht so ohne – Kinderbetreuungseinrichtungen, für die man sich am besten schon während der Schwangerschaft anmeldet, wenn man dort ein halbes oder ein Jahr nach der Geburt einen Platz bekommen will. Das finde ich schade.

Das Wort „Wahlfreiheit“ ist ja schon gefallen – das ist immer mein Stichwort, auch wenn wir es aus unterschiedlichen Ansätzen heraus sehen –, und ja, ich sage, jene Frauen, die das wollen und die das brauchen, brauchen natürlich auch einen qualitäts­vollen Kinderbetreuungsplatz.

Der Ansatz für diese Anschubfinanzierungen ist durchaus löblich. Es ist sehr wichtig, dass der Betreuungsschlüssel geändert wird. Daran könnte sich übrigens Wien ein Beispiel nehmen, da ist der Schlüssel nämlich immer noch wirklich sehr unbefrie­digend. Also von 1 : 10 bei den Drei- bis Sechsjährigen ist man noch weit entfernt. Bei den ganz Kleinen ist es ganz besonders wichtig, dass wirklich wenig Kinder auf eine Betreuungsperson kommen. Also der Ansatz ist durchaus in Ordnung; auch die Personalzuschüsse für mehr qualifiziertes Personal.

 


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