BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 126

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Was mir schon wieder ein bisschen sauer aufstößt, ist das Ungleichgewicht: 40 Pro­zent für Tageseltern, aber 100 Prozent für institutionelle Kinderbetreuungseinrich­tun­gen. Ich glaube, dass Tageseltern eine sehr gute Alternative zu einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung sind, und auch da ist die Wahlfreiheit das Wesentliche, dass man sich aussuchen kann, wo man sein Kind hingeben möchte.

Die Transparenzdatenbank ist heute vom Kollegen Kneifel angesprochen worden. – Ich reklamiere es gerne wieder, ich weiß nicht, zum fünften, zum siebten Mal. Es ist schön, wenn man sich hier herstellt und sagt: Wir haben sie erfunden!, aber sie ist noch nicht mit Leben erfüllt worden. Sie ist immer noch quasi totes Recht, und ich bin gespannt, wann sie endlich einmal mit Leben erfüllt werden wird.

Zur Wahlfreiheit gehört für mich aber auch, dass man Kinder eine gewisse Zeit innerfamiliär betreuen kann, ohne sie in eine institutionelle Betreuungseinrichtung geben zu müssen. In diesem Fall beinhaltet Wahlfreiheit für uns Freiheitliche, dass man es sich auch leisten kann. Es gibt sehr viele vor allem Frauen – die Frauen wollen es wirklich mehr als die Männer –, die in Teilzeit arbeiten wollen, vor allem bis das Kind drei Jahre alt ist und in den Kindergarten geht. Andere aber, und das ist eine überwiegende, schon fast eine Zweidrittelmehrheit, eine ganz erkleckliche Mehrheit von Müttern würden gerne zu Hause bleiben, bis das Kind in die Schule geht. Das geht aber nicht immer, weil oft ökonomische Gründe dagegensprechen.

Daher treten wir nach wie vor dafür ein, dass fehlende Zeiten berechnungsmäßig auch für die Pension anerkannt werden, und zwar ohne dass es gleich wieder heißt, wir wollen alle Frauen zurück an den Herd schicken. Nein, das wollen wir nicht. Es wäre auch wichtig, dass für die Vorrückungen bei den Gehaltsstufen die Zeit, in der die Frauen in Karenz oder bei ihren Kindern zu Hause sind, mit berücksichtigt wird. Das wäre auch eine große Hilfe. Es ist wichtig für jene, die einige Zeit zu Hause bleiben – wenn sie es dann einmal können, wenn es wirklich einmal Wahlfreiheit gibt –, dass es entsprechende Förderprogramme auch durch das AMS gibt, was Weiterbildung, mögliche Umschulung et cetera anlangt, das wäre etwas, das den Frauen helfen würde, und dass die innerfamiliäre Betreuung über Pensionsbeiträge entsprechend garantiert wird.

Wir sind uns in dem Punkt einig, dass Kinder wichtig sind, dass es wichtig ist, dass sie gut aufgehoben sind. Es scheiden sich zwischen uns und Ihnen die Geister, ob das jetzt besser in der Familie oder in einer institutionellen Einrichtung ist. Bei manchen wird es tatsächlich so sein, dass sie in einer institutionellen Einrichtung besser aufge­hoben sind, das bezweifle ich gar nicht. Aber wir dürfen jetzt auch nicht so tun, als ob die Familie der schrecklichste Hort für Kinder wäre. Ganz im Gegenteil! Also machen wir doch beides möglich, sodass die Frauen dann wirklich einmal eine echte Wahlfreiheit haben! (Allgemeiner Beifall.)

15.36


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.36.41

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde schon gesagt, daher möchte ich mich nur auf das Wesentliche konzentrieren.

Eines haben meine VorrednerInnen meines Erachtens noch nicht erwähnt: Ja, es gibt viele Verbesserungen, es geht vieles in die gewünschte Richtung, aber das, was meines Erachtens berechtigterweise schon kritisiert werden kann und insbesondere aus der Länderkammer heraus, ist, dass wir dennoch sozusagen Empfehlungen sei-


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