BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 124

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

oder den Föderalismus überhaupt als Grundübel der Verfassung gesehen haben. Das ist der Beweis dafür, dass es in Zusammenarbeit und mit einem klaren Ziel vor Augen sehr wohl möglich ist, Österreich wieder ein Stück familienfreundlicher zu machen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.25


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Köberl. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.25.41

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2007 wurde hier im Plenum bereits eine Artikel-15a-Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes und über die Einführung der verpflichtenden sprachlichen Frühförderung sowie die Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplans beschlossen, und damals wurden vom Bund 45 Millio­nen € an Kostenbeteiligung bereitgestellt.

Für eine teilweise Kostenabdeckung des Aufwandes der Länder und Gemeinden stellte der Bund in der Zeit zwischen 2011 und 2014 insgesamt 55 Millionen € zur Verfügung. Die Länder wurden auch verpflichtet, Maßnahmen zu setzen und das Barcelona-Ziel der Europäischen Union anzustreben, welches eben besagt, dass für 33 Prozent der unter Dreijährigen und für 90 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen sind. Durch diese gemeinsame Ausbauinitiative seit 2008 konnten über 30 000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden. Das heißt, die Betreu­ungsquote konnte für die unter Dreijährigen von 14 auf 22,9 Prozent gesteigert werden.

Mit dem heutigen Beschluss wird die Vereinbarung bis zum Jahr 2017 verlängert. Das heißt – wie mein Vorredner schon gesagt hat –, in Summe werden 305 Millionen € in die Hand genommen und in die Kinderbetreuung und Kinderbildung investiert. Das ist ein wichtiger Schritt für unsere Kinder und unsere Jungfamilien im Interesse von Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Ein sehr wichtiger Bestandteil sind meiner Meinung nach die Öffnungszeiten. Es soll längere Öffnungszeiten geben, und jene Kindergärten und Krippen, die längere Öff­nungs­zeiten haben, werden mit höheren Förderungen bedacht. Das heißt, jene Einrich­tungen, die mit einer Vollbeschäftigung beider Elternteile vereinbar sind, also mindestens 47 Wochen im Jahr und mindestens 45 Wochenstunden geöffnet haben, werden in Zukunft die meisten Zuschüsse erhalten. Gefördert werden laut dieser Vereinbarung aber auch Projekte, die generations- und gemeindeübergreifend sind, sowie die Tageseltern.

Es wird mit dieser Vereinbarung also nicht nur der Ausbau von mehr Plätzen gefördert, sondern es wird auch in die Qualität investiert, und das bedeutet auch eine Ver­besserung des Betreuungsschlüssels. Die Kofinanzierung der Länder soll nicht mehr wie bisher zu gleichen Teilen erfolgen, sondern bis zum Jahre 2017 auf einen Zuschuss der Länder von 35 Prozent reduziert werden.

Es handelt sich also insgesamt um eine Verbesserung der Lebensbedingungen unse­rer Familien, und ich hoffe, dass durch diese Änderungen die Länder und Gemeinden das Geld vom Bund auch abholen können, um unseren MitbürgerInnen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang hören wir immer wieder von Wahlfreiheit der Familien. Ich frage mich, ob es diese Wahlfreiheit für unsere Familien gibt. Die Kinderbetreuung ist in Österreich nach wie vor Frauensache. 81 Prozent aller Teilzeitkräfte in Österreich sind weiblich, und einer Studie zufolge sind 37 Prozent lediglich deshalb in Teilzeit,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite