BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 123

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Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.20.36

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir befinden uns mitten in der Abarbeitung der Tagesordnung, und zur Diskussion steht jetzt die institutionelle Kinderbetreuung, der Ausbau der Kinderbetreuung in Österreich. Ich glaube, man kann mit Fug und Recht behaupten, dass diese Regelung, die im Einvernehmen mit den Bundesländern erzielt wurde, der stärkste Anstoß und die stärkste Anstrengung zum Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung in Österreich überhaupt ist. Das ist gut investiertes Geld, um das es da geht, denn unsere Kinder sind unsere Zukunft. Ich meine, dass es keine sinnvolleren Investitionen als solche in diesem Bereich gibt.

Es ist wirklich ein großer Fortschritt, wenn in den nächsten vier Jahren beispielsweise 305 Millionen € für die Kinderbetreuung vom Bund bereitgestellt werden. Das Geld kommt nicht aus einer Hand, sondern es gibt auch eine Kofinanzierung der Bun­desländer, die in dieser Zeit ebenfalls beträchtlich ist. Man muss sagen, dass die Bundesländer gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden für diese gute Initiative jährlich rund 2 Milliarden € bereitstellen. Das ist eine beachtliche Anstrengung, die die Länder und die Gemeinden jetzt auch gemeinsam mit dem Bund für die Zukunft unserer Kinder leisten.

Ich glaube, dass damit nicht nur eine quantitative Verbesserung im Sinne von Ausbau der Betreuungseinrichtungen selbst, sondern auch ein Qualitätsschub für die Betreuung der Kinder erreicht wird. Man kann die Gruppen verkleinern, es kann mehr für Kinder mit Behinderung gemacht werden. All diese Ziele können etappenweise, wie das im Regierungsprogramm vorgesehen ist, erreicht werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nenne diese Zahlen auch deshalb mit einem gewissen Stolz in der Länderkammer, weil ich in dieser Vereinbarung zwischen Bund und Ländern auch einen Beweis dafür sehe, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in unserer Republik sehr gut funktioniert.

Ich erinnere an die Serie von Übereinkommen und Abkommen, die die Republik mit den Bundesländern in den vergangenen Monaten, in den vergangenen zwei Jahren ungefähr geschlossen hat. Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang an das Projekt der Pflegefinanzierung, an die Polizeireform, an die Gesundheitsreform, an das Bun­desamt für Asyl, an die Umsetzung von rund 200 Deregulierungsvorschlägen, die der Rechnungshof gemacht hat. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Einführung der Transparenzdatenbank und ich erinnere auch an die Einführung der Landes­verwaltungsgerichte, die mit 1. Jänner in allen Bundesländern gestartet sind. Man könnte das noch ausweiten, es gab zum Beispiel auch die Vereinbarung zur Errichtung der Medizinischen Fakultät in Linz und vieles andere mehr.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Diese Bilanz ist ein deutlicher Beweis dafür, dass bei gutem Willen und bei Verhandlungen auf gleicher Augenhöhe zwischen Bund und Ländern sehr wohl Vorteile für die Bevölkerung, für die Menschen in dieser Republik, in den Bundesländern, in den Gemeinden erzielt werden können. Diese Reformbilanz, das muss man auch sagen, straft auch jene Lügen, die die Bun­desländer immer wieder als Reformverweigerer und Blockierer brandmarken wollen


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