BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 122

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15.16.47

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Warum wir dieses Gesetz heute vorliegen haben, ist ja bereits hinlänglich erklärt worden. Es muss das Parlament nicht als Feuerwehr, sondern sozusagen als Wasserrettung für die Steiermark ausrücken. In ihrer Kritik gebe ich Frau Kollegin Reiter natürlich völlig recht. Wir sind auch gegen diese Zwangs­fusionierungen, nur ist zu bedenken, es sind auch freiwillige Fusionen dabei, die von dieser Regelung betroffen sind.

Kollege Köck hat vorhin nicht ganz recht gehabt, dass das nie friktionsfrei geht. – Es geht sehr wohl friktionsfrei, wenn das alles freiwillig geschieht, wenn das auf Grund einer demokratischen Legitimation, sprich einer Bürgerbefragung stattfindet. Solche Beispiele haben wir ja genug in der Steiermark.

Sie, Kollege Köck, können den Kopf schütteln, aber: Sie sind Niederösterreicher, ich bin Steirer und weiß daher, wovon ich rede. Glauben S’ mir das! (Zwischenruf des Bundesrates Köck.)

Wir werden diesem Gesetzentwurf aber trotzdem zustimmen, und zwar einfach des­halb, weil wir sagen, wir können nicht aufgrund des Drüberfahrens der sogenannten Reformpartner die Bürger weiter bestrafen und benachteiligen und Probleme mit der Wasserversorgung verursachen. Deshalb werden wir Ja dazu sagen. Man wird ja dann sehen, was der Verfassungsgerichtshof zu diesen Gemeindefusionierungen zu sagen hat: ob sie bleiben oder ob einige wieder rückgängig gemacht werden müssen. Ich weiß nicht, ob wir uns dann noch einmal mit dem Wasserrecht befassen müssen, hoffe aber nicht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.18


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.19.1810. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (187 d.B. und 254 d.B. sowie 9229/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nunmehr zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Pum. Ich bitte um den Bericht.

 


15.19.40

Berichterstatter Ing. Andreas Pum: Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolle­gen des Bundesrates! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

 


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