BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 121

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hinübergebracht hat. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

15.13


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Rupprechter. – Bitte, Herr Minister.

 


15.13.59

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die vorgesehene Neuregelung des Wasserrechtsgesetzes geht auf eine Initiative des Nationalrates zurück, eine Regelung, in der im Zusammenhang mit der Rechtsnach­folge von Wassernutzungsrechten in fusionierten Gemeinden Begleitmaßnahmen vorge­sehen werden und Rechtssicherheit geschaffen wird. Wir haben das im Nationalrat ja ausführlich diskutiert. Aus meiner Sicht erfüllt diese Novellierung die sachliche Rechtfertigung, schafft Klarheit in der Rechtsnachfolge – und das in einem unbürokratischen Modus, ohne zusätzliches Verfahren. Somit erfüllt diese Gesetzes­novelle einerseits das Erfordernis der sachlichen Rechtfertigung und andererseits jenes der Nachvollziehbarkeit aus Sicht der Verwaltung und wird daher von mir ausdrücklich unterstützt und befürwortet. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

15.15


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wilhelm. – Bitte.

 


15.15.05

Bundesrat Richard Wilhelm (SPÖ, Steiermark): Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie bekannt, findet in der Steier­mark eine Gemeindestrukturreform statt, die ab 1. Jänner 2015 abgeschlossen sein soll. Zu Beginn der Legislaturperiode 2010 hatte die Steiermark 542 Gemeinden, und im Jahre 2015 sollen es nur noch 288 Gemeinden sein, wobei sich so die durch­schnittliche Einwohnerzahl von 1 750 auf 3 300 erhöht.

Nun stellt man sich die Frage, was eine Gemeindestrukturreform mit dem Wasserrecht zu tun hat. – Das ist auf die steirische Gemeindeordnung zurückzuführen, die besagt, dass bei Fusionen die Rechte und Pflichten im Sinne der Gesamtrechtsnachfolge auf die neugegründeten Gemeinden übertragen werden können; das gilt jedoch nicht beim Wasserrecht. Derzeit ist es nicht möglich, jene Rechte zu übertragen, die die Wasserbenützung betreffen.

Das Wasserrechtsgesetz regelt die Nutzung und Bewirtschaftung sowie die Rein­haltung, weiters den Schutz der Gewässer und des Grundwassers. Daher ist diese Änderung so wichtig, denn nur so ist gewährleistet, dass die Wasserversorgung für die steirische Bevölkerung gesichert ist.

In der Steiermark gibt es über 110 Wasserverbände, wie zum Beispiel Hochwas­ser­schutzverband, Abwasserverbände sowie Reinhalteverbände, wodurch klar ersichtlich ist, wie wichtig es ist, dass Normen zur Sicherung unseres qualitativ hoch­wertigen Wassers festgelegt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundes­räten der ÖVP.)

15.16


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


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