BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 120

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15.09.19

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Herr Minister! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Dieses Gesetz kommt im Auftrag der steirischen Reformpartnerschaft, im Rahmen derer einige Gemeinden fusioniert werden.

Für Gemeindefusionierungen kann es gute Gründe geben – und die gibt es auch wirklich –, aber es kann auch ziemlich danebengehen, wenn die Bevölkerung nicht ausreichend eingebunden und beteiligt wird, und dafür finden sich in der Steiermark auch einige Beispiele.

Die Grünen waren und sind der Überzeugung, dass über Menschen gerade im Fall der Gemeindefusionierungen nicht drübergefahren werden sollte, sondern dass eine so weitreichende und emotional aufgeladene Entscheidung partizipativ getroffen werden muss und mit einer Abstimmung abgesichert werden soll.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die gestrige Feier anlässlich der Übernahme der Präsidentschaft durch Kärnten und daran, wie wichtig es war, dass aus der Heimatgemeinde der Frau Präsidentin Bürgermeister, Chöre und so weiter anwesend waren. Frau Präsidentin Blatnik hat ja auch betont, wie sehr sie das in ihrem Heimatgefühl bestärkt hat und wie wichtig das alles für ihre Identität ist.

Gemeinde ist Heimat – und damit ist man emotional sehr stark verbunden.

Leider konnten die Grünen keine Mehrheit dafür finden, dass man bei Fusionierungen gerade in diesem Bereich sehr vorsichtig, sehr partizipativ vorgehen sollte. Wir sehen aber gerade auch bei diesem Gesetz, dass Fakten, ja Druckmittel geschaffen werden. Es ist daher unserer Meinung nach wenig geeignet, dazu beizutragen, dass in einer Gemeindezusammenlegung ein Start für eine erfolgreiche Kooperation gesehen wird, ein Start in eine verheißungsvolle Zukunft, sondern mit solchen Maßnahmen werden solche Ergebnisse weiter minimiert.

Aus diesem Grunde lehnen wir diesen Gesetzbeschluss ab. (Beifall bei den Grünen.)

15.11


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Köck. – Bitte.

 


15.12.11

Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizeprä­sident! Herr Minister! Hohes Haus! Es geht hier um die Änderung des Wasser­rechts­gesetzes und nicht um eine Verordnung für Gemeindestrukturreformen.

Diese Änderung des Wasserrechtsgesetzes halte ich für sehr wichtig, weil so eine Lücke geschlossen wird, zu der es bei dieser Strukturreform gekommen wäre, sodass alle Rechtssituationen weiterhin von der neuen Gemeinde übernommen werden können und keine Verunsicherung stattfindet: weder bei Betreibern noch bei der Gemeinde und letztendlich auch nicht bei den Bürgern. Deshalb ist diese Gesetzes­vorlage wichtig und findet unsere Unterstützung.

Zur von Ihnen angesprochenen Gemeindestrukturreform: Ich bin Bürgermeister einer Gemeinde, wo vor 40 Jahren eine Reform stattgefunden hat. Keine dieser neun ehe­maligen Gemeinden wäre heute überlebensfähig. Aber natürlich geschieht so eine Zusammenführung nie friktionsfrei, und das kann es auch gar nicht sein, wenn es beispielsweise neun „Häuptlinge“ gibt, die zusammenfinden sollen. Das aber hier so darzustellen, als wäre Druck ausgeübt worden, ist nicht richtig.

Wie gesagt: Wenn man solche Reformen angeht, gibt es eben auch diverse „Nebengeräusche“, aber ich denke doch, dass das die Steiermark doch relativ gut


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