BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 162

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Die primäre Aufgabe der Politik ist es aber, die Verfahren schnell abzuwickeln und somit das Anhaltezentrum nicht aufzufüllen, sondern die Schubhäftlinge schnell außer Landes zu bringen. Das ist unsere Aufgabe, und diese Aufgabe wird momentan voll erfüllt. Von März 2014 bis heute wurden 1 451 Zwangsabschiebungen durchgeführt. Man stelle sich vor, was 10 bis 20 Prozent weniger an Abschiebungen für das Schubhaftzentrum/Anhaltezentrum Vordernberg bedeutet hätte: Es wäre überfüllt!

Für die Bevölkerung ist, glaube ich, die Situation, wie sie sich jetzt darstellt, sicher erträglicher. Ich möchte aber die Diskussion gar nicht hören, die es gäbe, wenn das Anhaltezentrum jetzt überfüllt wäre! Ein Schubhaftzentrum ist aber eben kein Hotel, das eine entsprechende Buchungsauslastung benötigt. (Bundesrat Krusche: Die Kosten sind aber höher als in einem Hotel!) – Die Kosten sind hoch, ja. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.53


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Dönmez. Ich erteile es ihm.

 


17.53.41

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir ein funktionie­rendes Asylsystem möchten – und ich glaube, das möchten wir alle –, dann gehört es natürlich auch dazu, dass wir Menschen außer Landes bringen müssen. Bevor es aber so weit kommt, dass Menschen in einem Anhaltezentrum landen, gibt es vorher zahlreiche Aufforderungen, das Bundesgebiet freiwillig zu verlassen. Wer dem nicht nachkommt, bei dem ist klar, dass dann die Fremdenpolizei vorfahren muss und diese Menschen in die Anhaltezentren bringt. Dazu kann man stehen, wie man möchte.

Was ich aber kritisieren möchte – und ich glaube, zu Recht –, zeigt sich, wenn man sich ansieht, wer neben dem Justizwachepersonal noch aller tätig ist. Dann ist es doch sehr bemerkenswert, dass da Sicherheitspersonal einer privaten Firma angestellt ist. Ich zitiere jetzt aus der Ausschreibung: Lohn- und Arbeitsstunden, Verwendungs­gruppe A für einen Wachdienst. Grundlohn: 7,90 € brutto die Stunde. Einsatzzeiten: zwischen 0 Uhr und 24 Uhr, je nach Einteilung bis zu 12 Stunden, Montag bis Sonntag. Bei 52 Wochenstunden beträgt der durchschnittliche Mindest-Bruttomonatsverdienst 1 779 €.

Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! (Bundesrat Dörfler: Wie wird denn das ...?) Das ist meistens nicht einmal so viel wie das, was unsere Spesenabrechnung im Monat betrifft. Von dem müssen diese Leute leben. Und: Wir sagen ja immer, wir brauchen da gut geschultes Personal. Die müssen medizinisch gesund sein, fachlich und sozial kompetent. – Pflanzen können wir uns selber auch: Um diesen Betrag bekommen Sie kein geschultes Personal! Es gäbe genügend Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen und so weiter, die dort auch Dienst verrichten könnten.

Der zweite große Kritikpunkt von mir ist – und ich glaube, das sehen wirklich alle so –: Diese Menschen können bis zu zehn Monate im Anhaltezentrum angehalten werden. Wissen Sie, was sie dort machen können? – Diesen hier: Däumchen drehen. (Der Redner führt die entsprechende Geste vor.)

Das sind aber Menschen, die aus Krisengebieten kommen, wo teilweise die Infra­struktur, das Land, alles darniederliegt. Wir könnten diese Zeit dafür nutzen, dass wir diese Menschen in der Zeit, in der sie angehalten werden, oder auch all jene, die in den Unterkünften auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten, dahin gehend befä­higen, dass sie irgendein Handwerk erlernen, sodass sie, wenn sie dann hierbleiben können, erstens ihre Existenz selbst bestreiten; und zweitens haben sie, wenn sie


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