BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 161

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Warum das notwendig und richtig war, hat auch der Herr Bundesminister aufgrund eines Urteils des EuGH vom 17.7. bereits dargelegt. Es ist nicht zulässig, dass Anhaltezentren in den dislozierten Stationen geführt werden. Deutschland hat den EuGH diesbezüglich angerufen, und es wurde die Gültigkeit für alle europäischen Länder erwähnt, sodass es eine zentrale Anlage geben soll.

Ich bin aber noch bei einem Pressebericht, der ziemlich aktuell sein dürfte, den werden Sie auch kennen. Es ist der „Standard“ vom 15. Juli dieses Jahres, der hier von 27 Per­sonen spricht. Es ändert sich täglich, wie wir gehört haben. Da gibt es eine klare Aussage von den Herren, die dafür zuständig sind, wie die Abwicklung erfolgt. Ich darf hier Herrn Fritz Grundnig von der Landespolizeidirektion in der Steiermark zitieren: „Dass das Schubhaftzentrum in ein Erstaufnahmezentrum – wie jenes in Traiskirchen – umgewandelt werden könnte, stehe nicht zur Diskussion: ‚Es handelt sich dabei um zwei grundlegend verschiedene Angelegenheiten. Ein Erstaufnahmezentrum betreut Hilfesuchende, wogegen ein Anhaltezentrum Personen verwahrt, die bereits einen rechtskräftigen Abschiebebescheid erhalten haben‘“.

Das heißt also, diesem politischen Argument, dass man sagt, bitte passt auf, das werden sie jetzt in ein Erstaufnahmezentrum umwandeln, ist klar eine Absage erteilt worden. Ich glaube, das ist das Wesentliche, und das steckt auch hinter Ihrer Frage.

Die anlaufenden Kosten, umgerechnet auf eine geringe Auslastung, sind hoch, da bin ich bei Ihnen. Man kann diese Zahlenspiele jetzt so betreiben und sie so darstellen. Ich denke aber, dass wir erst Gewissheit darüber haben, ob es eine Fehlplanung ist – als die Sie es bezeichnen –, wenn wir hier zumindest einen zwei- oder dreijährigen Betrieb haben, in dem sich die Dinge wirklich eingependelt und eingespielt haben.

Noch einmal – das klarzustellen, war mir wichtig –: Vordernberg wollte dieses Anhalte­zentrum. Es war aufgrund einer Entscheidung auf Ebene des Europäischen Gerichts­hofes notwendig. Es wird nicht in ein Erstaufnahmezentrum umgewandelt. Ich glaube, das sollten wir der Bevölkerung und den SteirerInnen auch sagen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.51


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­des­rat Wilhelm. Ich erteile es ihm.

 


17.51.11

Bundesrat Richard Wilhelm (SPÖ, Steiermark): Werte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Vorwurf erging immer an die Politik, Schubhäftlinge zum Teil in eigentlich untauglichen Unterbringungen zu halten. Auch wurden Schubhäftlinge, oft unbemerkt von der Bevölkerung, in Orts- oder Stadt­polizeidienststellen aufbewahrt. So war es auch im Bezirk Leoben.

Das große soziale Problem bei den Schubhäftlingen war aber unter anderem auch das, dass Familien getrennt wurden. Somit wurde der gerechte, notwendige Ruf nach einem zeitgemäßen humanitären Schubhaftzentrum immer lauter. So ist eigentlich das Schubhaftzentrum Vordernberg, das Anhaltezentrum Vordernberg entstanden.

Die Bevölkerung ist naturgemäß nicht daran interessiert, dass so ein Anhaltezentrum randvoll gefüllt ist. Aber der gegenteilige Effekt ist – das wurde auch bereits ange­sprochen –, dass ein nicht ausgelastetes Anhaltezentrum ebenso Geld kostet: Be­triebs­kosten, Personal et cetera, wie Kollege Krusche schon betont hat. Wir sind aber nicht in der Lage vorherzusehen, wie die Situation der Belegung in Vordernberg bleibt. Das kann sich relativ schnell ändern, sodass innerhalb von ein, zwei Jahren die Situation eine komplett andere ist und das Schubhaftzentrum zum Teil vielleicht überbelegt ist.

 


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