BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 177

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schlos­sen. Und es war wichtig, Ersatzzahlungen vorzusehen für den Fall, dass Energielieferanten die Verpflichtungen nicht erfüllen.

Insgesamt ist damit ein sehr umfassendes, rundes Programm von Energieeffizienz­maßnahmen vorgesehen.

Die Einhaltung der Verpflichtungen wird, wie schon angesprochen, von der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle überprüft. Darüber hinaus werden Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern und 50 Millionen € Umsatz zur Implementierung eines Energie­managementsystems beziehungsweise alternativ dazu zu einem Energieaudit alle vier Jahre verpflichtet.

Der Bund verpflichtet sich zur Sanierung von 3 Prozent aller Gebäudeflächen und führt damit eine Endenergiesteigerung bis 2020 von immerhin fast 50 Gigawattstunden durch. Die Gebäudeflächen der Bundesimmobiliengesellschaft müssen im Ausmaß von 125 Gigawattstunden saniert werden.

Das Paket umfasst weiters ein Fördergesetz für Energieeffizienzmaßnahmen, den Ausbau des Fernwärme- und auch des Fernkältenetzes und die Verlängerung der Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungen; also ein insgesamt wirklich rundes Paket.

Der vernünftige Umgang mit Ressourcen und die Reduktion der weiteren Erderwär­mung ist ein globales Anliegen, ist ein Anliegen auch der Schöpfung und ist ein Anliegen im Sinne unserer Kinder und muss daher auch im Interesse aller Wirtschafts­beteiligten, aller Stakeholder sein.

Als Umweltminister bin ich froh darüber, dass es gelungen ist, in Österreich einen nationalen Schulterschluss mit der Wirtschaft und den Energieunternehmen in dieser wirklich ausgewogenen Programmatik zu erreichen und ein ausgewogenes, rundes Paket zu schnüren und damit sowohl aus umwelt- als auch aus energie-, aus sozial- und aus wirtschaftspolitischer Sicht einen wichtigen Meilenstein zu beschließen, denn die grüne Kraft des Umweltsektors wird der Motor für Beschäftigung und Wachstum in Zukunft sein.

Zur angesprochenen Frage der Kompetenzdeckelungsklausel muss ich dahingehend nur klarstellen, sehr geehrte Frau Abgeordnete, dass es hier gleichlautende Bestim­mungen etwa bei der Erdölbevorratung, beim Akkreditierungsgesetz oder auch beim Agrarmarkt Austria-Gesetz gibt. Weitergehende Beeinträchtigungen der Länderkompe­tenz sind selbstverständlich nicht vorgesehen. Ich darf hier ganz deutlich auf die diesbezüglichen Erläuterungen zum § 1 des Energieeffizienzgesetzes hinweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

18.53

18.53.20

 


Präsidentin Ana Blatnik: Danke, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abge­gebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

 


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