BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 179

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Michalke, Mühlwerth;

Pisec;

Schmittner;

Zelina.

Mit „Nein“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:

Beer, Bierbauer-Hartinger, Bock, Brunner;

Ebner Adelheid, Ebner Bernhard;

Fetik, Füller, Fürlinger;

Gödl, Grimling;

Jachs, Junker;

Kneifel, Köberl Günther, Köberl Johanna, Köck, Kurz;

Lampel, Ledl-Rossmann, Lindinger;

Novak;

Perhab, Pfister, Poglitsch, Posch-Gruska, Preineder, Pum;

Reich, Reisinger, Reiter;

Saller, Schennach, Schödinger, Schreuder, Stadler, Stöckl;

Taucher, Temmel, Tiefnig, Todt;

Wilhelm, Winkler;

Zwazl.

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Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Ausschuss­antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag die Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag die Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

 


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