BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 213

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Lebensmittel für die österreichische Bevölkerung in dieser Qualität auch zur Verfügung stehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann Qualität nicht „erprüfen“, man muss sie erzeugen. Wir brauchen aber die Prüfung, damit erstens diejenigen, die es nicht so genau nehmen, genauer unter die Lupe genommen werden, und zweitens, damit wir die Glaubwürdigkeit in die österreichischen Lebensmittel auch sicherstellen können und so die Bevölkerung die Gewissheit hat, dass sie dann, wenn sie ein Lebensmittel in einem österreichischen Handelsbetrieb kauft, sie sicher sein kann, dass dieses Lebensmittel verträglich und nicht gesundheitsgefährdend ist.

Wir überprüfen zielorientiert. Wir haben ein Überprüfungssystem aufgebaut, wo wir ganz bewusst sagen: Dort, wo die größeren Gefahren liegen, prüfen wir spezieller, und dort, wo wir die Erfahrung haben, dass weniger Gefährdung vorliegt, wird in längeren Intervallen geprüft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erkennen an den Lebensmittelkontrollen, dass nur 0,4 Prozent der kontrollierten Lebensmittel gesundheitsschädlich waren. Und ich sage: Wir kontrollieren risikobasiert. Wir haben viele Kontrollen, wo wir meinen, da könnte etwas schiefgehen. Dort wird kontrolliert, und trotzdem haben wir nur 0,4 Pro­zent an nicht genussfähigen Lebensmitteln im Handel vorgefunden. Ich denke, das ist wichtig, und man soll auch erkennen, dass wir genau diese Aktivitäten brauchen.

Der Lebensmittelbericht, der auch schon angesprochen wurde, sichert auch die Infor­mation der Bevölkerung. Damit wird das Vertrauen in die österreichischen Lebensmittel noch einmal gestärkt.

Entscheidend ist auch das Wasser, es ist eines der zentralen Lebensmittel. Wir haben jetzt strenge Wasserkontrollen entwickelt, und eine Regelung ist auch die, dass wir Bürokratie abbauen, nämlich dass der Trinkwasserbericht, die Unterlagen in Zukunft nur mehr elektronisch verarbeitet werden, damit wir auch schnellen Zugang zu diesem Bereich haben.

Insgesamt haben wir im Vorjahr die Anzahl der Betriebskontrollen um 5 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass die Österreicherinnen und Österreicher wissen, ihre Lebensmittel sind sicher. (Vizepräsidentin Posch-Gruska übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte noch darauf eingehen, wie wir mit der Allergeninformation umgehen. Uns, gerade dem Bundesministerium für Gesundheit war es wichtig, da im Einvernehmen mit den betroffenen Personen praktikable Lösungen zu schaffen. Ich bedanke mich auch bei den Betrieben in der Gastronomie, die dazu bereit waren.

Ich denke, es ist gelungen, diese europäische Verordnung so umzusetzen, dass sie in den Betrieben praktikabel ist, dass aber dem Ziel entsprechend die Bevölkerung auch weiß, wo Allergenstoffe möglicherweise auftreten werden. Da soll die Bevölkerung wissen, wo das der Fall ist. Wir wollen aber nicht die Bürokratie auf der Speisekarte erfinden, sondern praktikable Vorschläge machen. Es hat dem auch die Fachgruppe in der Wirtschaftskammer durchaus wertschätzend zugestimmt. In diesem Sinne ersuche ich Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)

21.11


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

 


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