BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 214

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

21.11.4422. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird (183 d.B. und 257 d.B. sowie 9226/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Ich bitte um den Bericht.

 


21.12.02

Berichterstatter Josef Saller: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 22. Juli den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.

 


21.12.46

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Das aus dem Jahr 1967 stammende und seither wiederholt geänderte Bundes-Personal­vertretungsgesetz regelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Personalvertretung im Bundesdienst und bedarf dann einer strukturellen Anpassung, wenn sich Umbildungen in der Ressortverteilung durch die Änderung des Bundesministeriumgesetzes oder Maßnahmen der Verwaltungsreform, etwa durch Auflassung per Zusammenlegung behördlicher Einrichtungen, ergeben.

Man darf dabei aber nicht übersehen, dass derartige Veränderungen oft einschnei­dende Folgen für die betroffenen Bediensteten haben. Viele politische Maßnahmen des letzten Jahrzehnts haben das Berufsbild der Bundesbediensteten stark verändert und bei den Betroffenen Sorgen und Unmut hervorgerufen.

Die gewählten Personalvertreter waren und sind als einzige gesetzlich berufene Instanz, neben der freiwilligen Mitgliedschaft bei der gewerkschaftlichen Vertretung, mehr als je gefordert, mit Rat und Tat beizustehen. Da ich selbst seit vielen Jahren als Personalvertreterin österreichweit tätig bin, weiß ich, wo der Schuh drückt. Als kritische Punkte nenne ich erstens den Aufnahmestopp beziehungsweise die Zurückhaltung bei der Nachbesetzung frei werdender Planstellen beziehungsweise deren Streichung bei gleichbleibenden Aufgaben und deren Aufteilung auf die restliche Kollegenschaft ohne Aufwertung.

Zweitens geht es um die ständige Verschiebung ganzer Organisationseinheiten in ein anderes Ressort oder in eine ausgegliederte Einrichtung. Diese vernichten Kontinuität


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