BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 215

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und persönliche Karriereplanung. Oft genug finden die Betroffenen in der aufneh­menden Stelle neue Vorgesetzte und hierarchische Gliederungen vor, die ihrem Selbstwertgefühl als Fachkraft vielfach widersprechen.

Drittens: Personalengpässe durch Lehrlinge und Assistenten auszugleichen, wird als kurzsichtig empfunden, da es sich um befristete Maßnahmen handelt und auch für die Betroffenen selbst bei Bewährung keine Gewissheit einer dauernden Anstellung besteht.

Am 26. und 27. November 2014 finden die nächsten bundesweiten Personal­vertre­tungswahlen statt. Bei deren Ergebnissen werden die aufgezählten Probleme ihren Niederschlag finden. Die vorliegende Änderung des Personalvertretungsgesetzes kann freilich diese Probleme nicht aus der Welt schaffen. Was zur Durchführung der kommenden Wahlen aber notwendig ist, ist die Zusammenlegung der Zentral­ausschüsse im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft und die Senkung des passiven Wahlalters vom vollendeten 19. auf das vollendete 15. Lebensjahr, um die Vertretung der Interessen aller jugendlichen Bundes­bediensteten zu gewährleisten.

Die Anknüpfung an das vollendete 15. Lebensjahr erfolgt deshalb, weil das Vertrags­bedienstetengesetz 1948 als Aufnahmevoraussetzung in den Bundesdienst ein Lebensalter von mindestens 15 Jahren vorsieht.

Zusammenfassend kann ich also sagen: Es handelt sich bei der vorliegenden Novel­lierung um eine sinnvolle Neuregelung. Daher wird meine Fraktion dieser Novellierung ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.17


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke, Frau Kollegin.

Ich darf Herrn Bundesminister Dr. Josef Ostermayer recht herzlich bei uns hier im Bundesrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Ebner. – Bitte.

 


21.17.26

Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Ich möchte aus dieser Novellierung des Gesetzes einen Punkt herausgreifen, der mir wichtig erscheint. Neben all dem, was bereits meine Kollegin Grimling gesagt hat, was die Änderungen im Gesetz betrifft, möchte ich den Punkt der Wahlaltersenkung herausgreifen.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird das Mindesteintrittsalter im öffentlichen Dienst zum Mindestwahlalter bei den kommenden Personalvertretungswahlen im Herbst. Damit können alle öffentlich Bediensteten unabhängig von ihrem Alters ihre Personalver­treterinnen und Personalvertreter wählen. Und damit werden die Personalvertretungs­wahlen im Spätherbst dieses Jahres eigentlich zu Vorbildwahlen – zu Vorbildwahlen deswegen, weil Österreich einmal schon Vorbild in diesem Bereich war.

Ich erinnere an das Jahr 2007. Im Jahr 2007 war Österreich das erste Land, das eine Wahlaltersenkung auf 16 eingeführt hat. Und 2008 war es Niederösterreich als erstes Bundesland, das bei einer Landtagswahl das Wahlalter auf 16 gesenkt hat. Danach folgten natürlich Bundeswahlen, Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Euro­pa­parlamentswahlen und viele mehr, wo eben das Wahlalter auf 16 gesenkt und somit auch Jugendlichen die Chance gegeben wurde, mitzubestimmen.

Der öffentliche Dienst führt jetzt als erster Arbeitgeber im Arbeitnehmer­vertre­tungsbereich Arbeitnehmerwahlen ab einem Wahlalter von 16 Jahren ein. Das ist


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