BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 216

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beispielgebend für andere Arbeitsvertretungswahlen. Es fehlen da nur zwei große, die noch nachziehen müssen. Das eine ist die Betriebsratswahl, und das andere ist die Arbeiterkammerwahl. Bei beiden gibt es noch kein fixes Wahlalter mit 16. Bei den Betriebsratswahlen dürfen zwar junge Menschen ab 18 wählen, die Lehrlinge dürfen einen Jugendvertrauensmann wählen, der aber leider kein Stimmrecht hat, sondern nur ein Sitzrecht im Betriebsrat. Und bei den Arbeiterkammerwahlen ist es so, dass zwar jugendliche Lehrlinge wählen dürfen, die sich aber reinreklamieren müssen. Die haben ein Problem: Damit sie dementsprechend ihr Stimmrecht wahrnehmen können, müssen sie zuerst aufzeigen und sagen: Ich möchte wählen! Ein fixes Wahlrecht für Lehrlinge gibt es nicht.

Während junge Menschen einen Bundespräsidenten, einen Bundeskanzler, einen Landeshauptmann oder einen Europaparlamentarier wählen dürfen, dürfen sie ihren Arbeiterkammerpräsidenten oder ihren Betriebsrat nicht wählen beziehungsweise nur dann wählen, wenn sie zuvor aufzeigen.

Wir haben heute schon vom Fach Politische Bildung gehört. – Der Landeshauptmann von Kärnten hat gesagt, dass er „Politische Bildung“ ab der fünften Schulstufe haben möchte. – Das ist gescheit!

Im Regierungsprogramm steht, dass die Einführung des Fachs „Politische Bildung“ ab der sechsten Schulstufe umgesetzt werden soll. Viele Länder haben dem auch schon Genüge getan. Das ist wichtig, um jungen Menschen die Wichtigkeit der Politik näherzubringen. Die Arbeiterkammer und der ÖGB in Niederösterreich betreiben jetzt eine Offensive an den Schulen, um den Jugendlichen auch in den Schulen Demokratie und Politik in stärkerem Maß näherzubringen.

Das ist gescheit. Dafür sind wir auch! Allerdings ist es ein bisschen komisch, wenn man den Jugendlichen sagt: Demokratie ist zwar wichtig, ihr dürft aber eigentlich nicht wählen! – Das ist komisch, und das gehört geändert.

In ganz Österreich werden auf Bundes- und Gemeindeebene Jugendparlamente und Jugendkongresse gebildet, bei welchen es darum geht, jungen Menschen zu zeigen, dass ihre Anliegen uns wichtig sind, dass wir alles, was sie sagen, berücksichtigen und sie in unsere kommunale Arbeit einfließen lassen wollen. – Wählen dürfen die jungen Leute die Arbeitnehmervertretungen aber erst ab 18 Jahren.

Ich lade daher alle, die hier sitzen, auch den Herrn Bundesminister, der das bitte auch an den zuständigen Bundesminister Stöger weitergeben möge, ein, mitzuhelfen, dass auch in den letzten Bereichen, also auch für Arbeiterkammer- und Betriebsratswahlen das Wahlalter auf 16 gesenkt wird, und zwar im Interesse unserer jungen Menschen, die zu den Entscheidungsträgern der Zukunft gehören, im Interesse der politischen Beteiligung als Ganzes – wir alle kennen das Problem der Politikverdrossenheit  – und auch im Interesse der Legitimation der Arbeitnehmervertreter. Wir alle kennen ja die Wahlbeteiligung bei der letzten Arbeiterkammerwahl!

Es ist dies ein Gesetz, bei welchem der öffentliche Dienst wieder einmal als Vorreiter dient, und ich bin überzeugt und gehe davon aus, dass er nicht nur Vorreiter ist, sondern auch Wegbereiter für zukünftige Arbeitnehmervertretungswahlen!

Seitens der ÖVP werden wir natürlich diesem Gesetz zustimmen, und ich freue mich, wenn auch die anderen nachziehen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

21.22


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Herbert. Ich erteile ihm dieses.

 


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