BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 217

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21.22.50

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich)|: Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden dieser Gesetzes­vorlage unsere Zustimmung geben, und zwar nicht nur deshalb, weil darin erforderliche redaktionelle Anpassungen betreffend Bezeichnungsänderungen oder auch Zuständig­keitsänderungen der Bundesministerien, aber auch betreffend die Verwaltungsgerichts­barkeit und die Personalvertreteraufsichtsbehörde, die ja ihre neue Tätigkeit aufge­nommen hat, ihren Niederschlag finden, sondern auch deswegen, weil es auch wichtige Neuerungen und gute neue Inhalte in diesem Gesetz gibt.

Die Senkung des Wahlalters wurde von meinem Vorredner bereits angesprochen und argumentiert. Es gibt aber auch zahlreiche andere inhaltliche Anpassungen und Verbesserungen, die die Arbeit der Personalvertretungsgremien leichter macht, etwa die jetzt neue Einholung der Zustimmung von Personalvertretungsgremien im Umlauf­beschluss oder auch die Herabsetzung der Fristen bei der Anrufung der Verwaltungs­behörden, wenn es beispielsweise um die Feststellung der Wahllisten geht.

Alles in allem ist das eine gute Sache. Es gibt allerdings einen kleinen Schönheits­fehler. Wir haben das auch im Ausschuss diskutiert: Die Frage, warum man dem Militärischen Managementzentrum den Stellenwert eines Fachausschusses geben muss, konnte auch dort nicht klar geklärt werden. Es handelt sich dabei um eine Besonderheit, denn gerade dieses Militärische Managementzentrum ist weder eine Dienstbehörde, noch verfügt es über nachgeordnete Dienststellen, und so gesehen ist eigentlich nicht ganz klar, warum diese trotzdem den Status eines Fachausschusses genießt.

Ich gehe einmal davon aus – und so wurde es auch im Ausschuss vermittelt –, dass das ein Auswuchs der alten Aufteilung ist, die in der sozialpartnerschaftlichen Rege­lung dieser Republik ihre Grundlage hat. Das gefällt mir persönlich zwar nicht, das tut aber an und für sich diesem guten Gesetz inhaltlich keinen Abbruch, und deshalb werden wir, wie gesagt, diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht verwehren.

Am Abschluss meiner Rede möchte ich meinen Dank und meine Anerkennung allen öffentlich Bediensteten aussprechen. Der öffentliche Dienst leistet, egal in welcher Sparte, ob bei der Polizei, bei der Gerichtsbarkeit, beim Bundesheer, im Justizwesen, bei der Lehrerschaft oder auch als Teil der Verwaltung, einen wichtigen und wertvollen Beitrag dazu, dass das Gefüge der Republik in den einzelnen Stufen der Bundesver­waltung, aber natürlich auch in den Landes- und Gemeindeverwaltungen so gut und reibungslos funktioniert. Das muss auch einmal erwähnt werden, und ich darf daher an dieser Stelle meinen besonderen Dank und meine besondere Anerkennung allen öffentlich Bediensteten aussprechen.

Ich wünsche diesen für die kommenden Personalvertretungswahlen, dass eine gute und weise Entscheidung getroffen werden wird, denn immerhin wird sie dieses Gremium die nächsten fünf Jahre begleiten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

21.26


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desminister Dr. Ostermayer. Ich erteile ihm dieses.

 


21.26.23

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich schließe mich dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes selbstverständlich an, und ich danke auch dafür, dass es eine so große Zustimmung zu diesem Gesetz gibt. Im Nationalrat wurde dieses ja einstimmig


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