BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 218

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beschlossen, und es wurde – das möchte ich hier auch betonen – im Konsens mit den anderen Ministerien einerseits und den Sozialpartnern andererseits erarbeitet.

Das gilt für alle Punkte: für den Punkt betreffend das Sparen von Kosten, betreffend praxisgerechte Anpassungen und Vereinfachungen, betreffend Gebührenfreiheit, betref­fend die Möglichkeit, dass die Personalvertretungsausschüsse Beschlüsse auch im Umlaufwege fassen können, aber auch für all die anderen Punkte, also natürlich auch für die Herabsetzung des Wahlalters, so dass alle Bediensteten im Bereich des Bundes auch berechtigt sind, zu wählen.

In dem einen Punkt, den Herr Bundesrat Herbert jetzt angesprochen hat, hat dieser Konsens nicht stattgefunden, und zwar aus zwei Gründen, nämlich: weil einerseits keine Anregung in diese Richtung vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport gekommen ist und weil andererseits auch keine Anregung von den Dienst­nehmervertretern gekommen ist. Daher haben wir das auch in dieses Paket nicht auf­genommen.

Es gab, wie ich weiß, auch schon diesbezügliche Diskussionen im Nationalrat und im Ausschuss, aber wir waren bestrebt, ein Bundes-Personalvertretungsgesetz logischer­weise im absoluten Konsens mit den Personalvertretern zu machen. Daher ist dieses Gesetz so, wie es hier vorliegt, in schöner sozialpartnerschaftlicher Manier zustande gekommen, und ich danke für die große Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

21.28


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

21.28.56 23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (185 d.B. und 258 d.B. sowie 9227/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 23. Tagesordnungs­punkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Ich bitte um den Bericht.

 


21.29.10

Berichterstatter Josef Saller: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 22. Juli den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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