BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 219

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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Jenewein. Ich erteile ihm dieses.

 


21.29.47

Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Herr Bundesminister! Wir werden dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung nicht geben, wobei ich – das habe ich auch vorgestern im Aus­schuss so begründet – eindeutig festhalten möchte, dass ich nicht gegen die Film­förderung bin. Ganz im Gegenteil: Wir halten diese an sich für eine richtige Sache. Das Problem und die Symbolik, die sich dadurch ergeben, sind aber, dass es wiederum um politische Einflussnahme auf den ORF geht. Wir wissen, dass es da eine – sagen wir einmal – interne Auseinandersetzung gibt, weil der ORF gerne eine Gebührenrefun­dierung bekommen würde, die er aber aus Spargründen nicht mehr bekommt, und so gesehen versucht halt jetzt die Politik wiederum, Einfluss zu nehmen, indem sie sagt: Wir machen jetzt eine Novellierung des ORF-Gesetzes, und ihr müsst diese 8 Millionen € für die Filmförderung verwenden.

Das ist prinzipiell von der Idee her richtig, von der Ausführung her aber falsch, weil es nicht so sein kann, dass die Politik laufend mit Gesetzesnovellierungen Einfluss auf das Unternehmen ORF nimmt. Das halten wir für grundlegend falsch, und darum werden wir dagegen stimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

21.31


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Frau Bundesrätin Grimling ist als Nächste zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.

 


21.31.07

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Dem österreichischen Parlamentarismus wird immer wieder vorgeworfen, dass große Reform­pakete oft nur langsam und zögernd in Angriff genommen und umgesetzt werden. Man übersieht dabei in der Öffentlichkeit gerne die Vielzahl von Rechtsbereini­gungen, Verbesserungen oder Neuregelungen, die das Parlament laufend vornimmt, die aber, wenn dagegen nicht aus irgendeinem Grund unsachlich polemisiert wird, unbeachtet bleiben, obwohl sie auch sehr wichtig sind.

Dies gilt auch für die unter diesem Tagesordnungspunkt behandelte Gesetzesmaterie. Sie beinhaltet eine neuerliche Ergänzung des heuer bereits einmal geänderten ORF-Gesetzes. Es geht um die Erfordernis einer Absicherung der Förderung der österreichi­schen Filmwirtschaft.

Die Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen war bisher auf gesetzlicher Basis materiell nur bis 2013 geregelt. Nunmehr wird eine gesetzliche Absicherung des Film/Fernseh-Abkommens ab 2014 mit zumindest gleichbleibender Dotierung durch die Sicherstellung des Beitrages, den der ORF im Wege über das eingehobene Pro­gramm­entgelt einbehält, vorgesehen. Die vorgeschlagene Änderung soll den ORF motivieren, im Rahmen des Film/Fernseh-Abkommens weiterhin zum Erfolg bei der Herstellung österreichischer Filme beizutragen. Nachdem der ORF hier gesetzlich angehalten wird, jährlich mindestens acht Millionen zur Verfügung zu stellen, sollte es neuerlich zur berechtigten Diskussion über die Refundierung der Gebührenbefreiung kommen.

Aus sozialdemokratischer Sicht ist diese Förderung des österreichischen Films sehr zu begrüßen. Meine Fraktion wird dem die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.33

 


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