BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 223

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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desminister Dr. Ostermayer. Ich erteile ihm dieses.

 


21.46.37

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundes­räte! Eigentlich ist ein anderer Tagesordnungspunkt jetzt Gegenstand der Verhand­lungen, nämlich die Frage, welchen Beitrag der Österreichische Rundfunk zum österreichischen Film leisten soll. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Nein, es geht – um ein Missverständnis aufzuklären – um Kinofilm. Ich hätte es auch gerne dem Herrn Bundesrat Jenewein erklärt, wie die Filmförderung in Österreich funktioniert und warum ich der Meinung war und daher auch diese Position vertreten habe, dass es wichtig ist, dass dieser heutige Gesetzesbeschluss zustande kommt.

Aber zu dem, was die Frau Präsidentin und auch Herr Bundesrat Kneifel gesagt haben: Es gibt ein Bundesverfassungsgesetz, das den ORF unabhängig stellt. Es gibt im ORF-Gesetz Gremien, die – mit der Geschäftsführung auf der einen Seite und dem Stiftungsrat und Publikumsrat auf der anderen Seite – zuständig sind für die Program­mierung, für die Programmgestaltung. Und wenn jemand der Meinung ist, dass die Programmgestaltung nicht dem öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF entspricht, so möchte ich darauf hinweisen, wir haben – also nicht „wir“; ich habe es eingebracht, aber Sie haben es letztendlich dann auch beschlossen – im Jahre 2010 bei der letzten größeren ORF-Reform ein Gremium geschaffen – das, ich glaube, neun Jahre lang diskutiert worden war, aber nicht zustande kam, dann ist es zustande gekommen, und zwar mit Verfassungsmehrheit, weil das notwendig war –, eine verfas­sungsrechtlich unabhängig gestellte Behörde geschaffen, die KommAustria. Das ist die zuständige Stelle, wenn es um inhaltliche, programmatische Themen geht, und ich bitte um Verständnis, dass ich, auch als jemand, der in der Bundesregierung für Verfassung zuständig ist, diesen Weg empfehle.

Jetzt zur Filmförderung. Die Argumentation ist schon bemerkenswert, zu sagen, man unterstützt den österreichischen Film, und gleichzeitig zu sagen, wir tragen nicht den Beschluss mit, den österreichischen Film zu unterstützen. Von Herrn Bundesrat Jenewein ist jetzt das Argument gekommen: weil damit in den ORF eingegriffen wird. Da hätte ich ihm gerne erklärt, was wir uns diesbezüglich überlegt haben. Es ist bemerkenswert, dass jemand nach seinem Statement den Diskurs verweigert und aus dem Saal verschwindet. Im Nationalrat ist die Argumentation etwas anders gewesen, da wurde gesagt: Gebühren senken statt Filmförderung! Ich habe dort argumentiert und ich argumentiere auch jetzt, warum wir diesen Schritt vorgeschlagen haben, der dankenswerterweise im Nationalrat schon beschlossen wurde und hoffentlich hier im Bundesrat auch beschlossen werden wird.

Man muss sich überlegen: Wie funktioniert Filmförderung? – Filmfinanzierung funk­tioniert, man kann das eigentlich so sagen, im Wesentlichen in Europa nur, wenn auch entsprechende Förderungen gegeben werden. Das ist übrigens auch ein Thema bei TTIP, also beim Freihandelsabkommen, weil, wenn das beschlossen würde, die Gefahr gesehen wird, dass damit der europäische Film verdrängt wird, weil die Gefahr besteht, dass dann die Filmförderung als unzulässiger Eingriff in den Wettbewerb erachtet werden würde. Genau deshalb haben sich viele Kollegen und Kolleginnen Kulturminis­ter und -ministerinnen in Europa dagegen ausgesprochen, dass das Teil des Verhand­lungsmandates wird, und sie waren auch erfolgreich. Ich habe auch mit eini­gen Kolle­ginnen und Kollegen von mir schon darüber gesprochen, auch mit der noch zustän­digen Kommissarin Vassiliou, und wir sind uns alle einig, dass unser Ziel sein muss, den europäischen und damit auch den österreichischen Film zu beschützen.

 


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