BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 224

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Unsere Aufgabe ist aber auch, wenn wir wollen, dass der europäische beziehungs­weise der österreichische Film weiterhin so erfolgreich ist, wie er es in den letzten Jahren war, dass wir ihn nicht nur beschützen, sondern ihn auch unterstützen. Wir haben daher die öffentliche Filmförderung des Bundes schon in den letzten Jahren von 13 auf 20 Millionen € ausgeweitet. Wenn man sich überlegt, was inzwischen passiert ist: „Revanche“ war nominiert für den Oscar, Michael Haneke hat den Oscar gewon­nen, Stefan Ruzowitzky hat mit dem Film „Die Fälscher“ den Oscar gewonnen, wir waren nominiert im Wettbewerb bei der Berlinale. Der letzte, aktuelle Film von Jessica Hausner war der einzige deutschsprachige Film, der in Cannes nominiert war – ich war dort. Wir haben jetzt wieder eine Nominierung bei der Biennale in Venedig, wo ein österreichischer Film im Wettbewerb läuft, und so weiter. – All diese Erfolge!

Es ist auch schon gesagt worden, dass der österreichische Film sozusagen ein Kultur-Exportprodukt ist. – Ja, das stimmt: Nach dem Neujahrskonzert und der Übertragung des Sommernachtskonzertes ist der österreichische Film das erfolgreichste Kultur­produkt im Ausland. Das würde nicht funktionieren, wenn es nicht die öffentliche Filmförderung gäbe, und es würde auch nicht funktionieren, wenn es nicht eine entsprechende Kofinanzierung, Koproduktion durch den ORF gäbe. Warum durch den ORF? – Weil die anderen Fernsehsender, die es in Österreich gibt, nicht diese Marktstellung haben, dass sie das schaffen könnten.

Jetzt ist in den letzten Jahren sozusagen parallel zur Anhebung der öffentlichen Filmförderung auf die 20 Millionen € das Film/Fernseh-Abkommen angehoben worden auf 8 Millionen €. Im heurigen Jahr ist es reduziert worden auf 4 Millionen €. Und wenn wir nicht wollen, dass die öffentliche Filmförderung durch den Bund nicht funktioniert, müssen wir dafür sorgen, dass die Filmförderung des ORF in gleicher Höhe dotiert ist. Wir haben uns gründlich überlegt, ob wir verfassungsrechtlich, ob wir europarechtlich dazu befugt sind, das mittels einfachgesetzlicher Materie – also Gesetz mit einfacher Mehrheit – zu tun.

Ich habe bei uns den Verfassungsdienst beauftragt, sich sehr gründlich mit der Frage auseinanderzusetzen, und die Argumentation und die Schlussfolgerung des Verfas­sungsdienstes war, dass es in diesem speziellen Fall möglich ist. Ansonsten würde die öffentliche Filmförderung nicht in dem Ausmaß funktionieren, wie wir das wollen. Genau deshalb haben wir diesen Vorschlag gemacht, und man kann es auf den Punkt bringen: Wer will, dass in Zukunft der österreichische Film genauso erfolgreich ist wie in der Vergangenheit, dass er genauso in dieser hohen Qualität, auch künstlerischen Qualität produziert werden kann, der muss diesem Gesetz zustimmen. Und wer das nicht will, wer kein Interesse am österreichischen Film hat, der kann auch dagegen stimmen. Die Entscheidung treffen Sie. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

21.54


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herzlichen Dank, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite