BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 225

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

21.55.1924. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parla­mentsmitarbeitergesetz geändert werden (465/A und 259 d.B. sowie 9205/BR d.B. und 9228/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nunmehr zum 24. Tagesord­nungs­punkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Ich bitte um den Bericht.

 


21.55.37

Berichterstatter Josef Saller: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 22. Juli den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. Ich erteile ihm dieses.

 


21.56.15

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich)|: Frau Präsidentin! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem hier in Rede stehenden Gesetz unsere Zustimmung nicht geben. Bei aller Wertschätzung, bei allem Verständnis für die gute und inhaltlich wichtige Arbeit der parlamentarischen Mitar­beiter, deren Einsatz und Leistung wir auch in besonderem Maße schätzen, glauben wir aber, dass es zwei Gründe gibt, die dagegen sprechen.

Zum einen wird argumentiert, dass diese Erhöhung der Aufwendungen für die parla­mentarischen Mitarbeiter – die, wie ich bereits erwähnt habe, eine wichtige und auch unverzichtbare Arbeit für die Abgeordneten hier im Hohen Haus leisten – hauptsächlich deswegen notwendig ist, weil es einerseits schon so lange keine Gebührenanpassung gegeben hat – aber da gibt es auch viele andere Berufsgruppen im privaten Bereich, denen in den letzten Jahren keine üppigen Gehaltserhöhungen zugekommen sind –, und zum anderen wird auch damit argumentiert, dass in Zukunft – Stichwort: Unter­suchungsausschüsse – sehr viel Mehrarbeit auf diese parlamentarischen Mitarbeiter zukommt.

Da sehen wir das erste Problem, nämlich das Problem, dass man hier, wenngleich berechtigterweise, eine Berufsgruppe im Hohen Haus herausnimmt, aber eine andere, nämlich die Bediensteten hier im Hohen Haus, die ja genauso von den zukünftigen Herausforderungen und zukünftigen Aufgaben des Parlamentarismus und der Arbeit der Mitglieder der beiden Kammern betroffen sind, einfach links liegen lässt. Da, glaube ich, ist es nicht klug und auch nicht angebracht, dass man aufseiten der Politik eine nicht gerade maßvolle Lohnerhöhung – denn immerhin handelt es sich um eine Erhöhung um fast 30 Prozent – einer Berufsgruppe zugesteht, nämlich dem politischen Teil der Mitarbeiter, die diese Arbeit zu leisten haben, und den anderen, nämlich den Hausbediensteten, um es einmal verkürzt so darzustellen, die genauso betroffen sind von der Tätigkeit der Abgeordneten in diesem Haus, diese Wertschätzung in finan­zieller Hinsicht nicht zukommen lässt. Eine Ungleichbehandlung, wie ich meine, die sich einfach nicht gehört und die auch nicht gerecht und nicht nachvollziehbar ist!

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite