BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 242

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gehören, und das zu Recht. Daher noch einmal das Plädoyer: Die Standorte und die Entscheidungsträger – das sind in den meisten Fällen die Direktoren/Direktorinnen – gehören viel mehr gestärkt!

In diesem Sinne werden wir dem natürlich auch unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.00


Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

23.01.2428. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Vollzugsgebührengesetz, das Rechtspfleger­gesetz, das Gerichtsgebührengesetz und die Insolvenzordnung geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2014 – EO-Nov. 2014) (180 d.B. und 202 d.B. sowie 9234/BR d.B.)

 


Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nunmehr zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Ich bitte um den Bericht und (in Rich­tung Bundesminister Ostermayer) wünsche unserem Herrn Bundesminister einen schönen Sommer.

 


23.01.44

Berichterstatter Stefan Schennach: Frau Präsidentin! Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Vollzugsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und die Insolvenzordnung geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf daher sogleich zur Antrags­stellung kommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli mit Stimmen­einhel­ligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

 


Präsidentin Ana Blatnik: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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