Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Suchtmittelgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 und das Gebührenanspruchsgesetz geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014) (181 d.B. und 203 d.B. sowie 9235/BR d.B.)
Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nunmehr zum 29. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Bierbauer-Hartinger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Brigitte Bierbauer-Hartinger: Geschätztes Präsidium! Werter Herr Bundesminister! Ich möchte zuvor vielleicht für die nächste Präsidiale anregen, dass wir versuchen, wenn wir sehen, dass wir 122 Redner haben, in der Präsidiale zu beschließen, die Redezeit zu beschränken. Es kann nicht sein, dass wir unsere Staatssekretärin und unsere Bundesminister um eine Einhaltung der Redezeit ersuchen müssen, und wir Kollegen und Kolleginnen halten uns oft selber nicht daran.
Ich glaube, das ist auch dann ein demokratischer Prozess, wenn bei 122 vorgesehenen Rednern wir alle uns bei der Redezeit einschränken. Dann wird es nicht passieren, dass vorbereitete Reden nicht gehalten werden, weil man aus Rücksicht auf die Anwesenden und auf die vorgeschrittene Zeit ... (Bundesrat Krusche: Da wären wir schon fertig! – Bundesrat Schreuder: Sie sind die Berichterstatterin! – Weitere Zwischenrufe.) – Gut.
Jetzt zum Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Suchtmittelgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 und das Gebührenanspruchsgesetz geändert werden.
Der Bericht des Justizausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher verzichte ich auf dessen Verlesung und stelle sogleich den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wenn ich gewusst hätte, dass jetzt alle Anwesenden wieder munter werden, hätten wir unsere Berichte doch halten können. – Danke.
Präsidentin Ana Blatnik: Danke vielmals. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.
23.05
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Bei der strengen Berichterstatterin traue ich mich ja nichts mehr zu sagen! (Heiterkeit und Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.) Okay, ich melde mich nur ganz kurz zu Wort. (Bundesrat Kneifel: Sie macht es jetzt nicht leicht, dieses Nachreden!) Nein? – Aber wir schaffen das schon, Herr Kollege!
Ich möchte mich ganz kurz zu Wort melden, weil in der Ankündigung bei den Grünen ja noch ein „c“ für Contra-Rede steht. Wir haben das in der Grünen-Fraktion kurz besprochen, also die Kritikpunkte. Um es kurz zu machen: Ich verweise auf das Protokoll der Nationalratsrede von Albert Steinhauser. Die Kritikpunkte bleiben natürlich aufrecht, nämlich: Eine Zwei-Wochen-Begutachtungsfrist haben wir nicht gut gefunden. Allerdings ist, wie auch Albert Steinhauser gesagt hat, manchmal die Abwägung, stimmt man für etwas oder gegen etwas, ganz schwierig, und bei dem war es ganz schwierig.
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